Terrorismus

Der Europarat hat dieses Übereinkommen verabschiedet, um die Wirksamkeit bestehender internationaler Texte zur Bekämpfung des Terrorismus zu erhöhen. Es hat zum Ziel, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Terrorismus auf zweierlei Weise zu stärken:

  • durch Kriminalisierung bestimmter Handlungen, die zu terroristischen Straftaten führen können, namentlich öffentliche Provokation, Rekrutierung und Ausbildung;
  • durch Stärkung der innerstaatlichen (nationalen Gegenmaßnahmen) und internationalen (Änderung der bestehenden Auslieferungs- und Rechtshilfeabkommen und zusätzliche Methoden) Zusammenarbeit.

Die Konvention enthält eine Bestimmung zum Schutz und zur Entschädigung von Terrorismusopfern. Ein Konsultationsprozess ist geplant, um die wirksame Umsetzung und Nachbereitung sicherzustellen.


Ausschuss für Terrorismusbekämpfung des Europarats (CTC)