Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

 


Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.

Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.

Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 27 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.

Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.

Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

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Östliche Partnerschaft: Europarat und EU präsentieren gemeinsame Projektergebnisse

Der Europarat und die Europäische Union haben Ergebnisse für ihre gemeinsamen Projekte in den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft vorgelegt: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Weißrussland. Die im Rahmen der Initiative Partnerschaft für gute Regierungsführung durchgeführten Projekte zielten auf den Schutz der Menschenrechte, die Förderung demokratischer Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit ab.

Das Gesamtbudget des Programms "Partnerschaft für gute Regierungsführung" betrug 33,8 Millionen Euro. Die Projekte wurden hauptsächlich von der Europäischen Union finanziert und im Zeitraum 2015-2017 vom Europarat kofinanziert und durchgeführt.

Die vier in Armenien durchgeführten Projekte mit einem Budget von 2,4 Mio. Euro konzentrierten sich auf die Verbesserung der Wahlverfahren, die Bekämpfung von Misshandlungen und Straflosigkeit, die Stärkung der Gesundheitsversorgung und des Menschenrechtsschutzes in Gefängnissen, die Unterstützung der Justizreform sowie die Korruptionsbekämpfung in der Hochschulbildung.

In Aserbaidschan betrug das Gesamtbudget der vier Projekte 4,9 Mio. Euro. Sie konzentrierten sich auf die Verbesserung der Medienfreiheit und Meinungsfreiheit, die Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhinderung von Korruption in der Verwaltung, die Stärkung der Rolle und Kapazität der Akademie der Justiz, die Ausbildung von Richtern sowie die Verbesserung der Effizienz und Qualität der Justizdienste.

Mit den fünf Projekten in Georgien mit einem Gesamtbudget von 3,7 Mio. Euro wurden folgenden Fortschritte erzielt: die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention; staatsbürgerliche Integration von nationalen Minderheiten; Stärkung der Georgischen Anwaltskammer; Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Gefängnissen; Bekämpfung der Geldwäsche; Förderung von Freiheit, Professionalität und Pluralismus der Medien; Schutz der Internetfreiheit; sowie die Sicherstellung freier und fairer Wahlen.

Es gab vier Projekte in der Republik Moldau, mit einem Gesamtbudget von 2,4 Millionen Euro. Sie konzentrierten sich auf die Verbesserung der Wahlabläufe, die Bekämpfung und Verhinderung von Diskriminierung, die Stärkung der Achtung der Menschenrechte in der digitalen Agenda sowie die Stärkung der Justiz und die Unterstützung der moldauischen Anwaltskammer.

Die fünf Projekte in der Ukraine mit einem Gesamtbudget von 3,2 Mio. Euro konzentrierten sich auf die Stärkung der Menschenrechtsstandards, die Reform der Strafvollzugsanstalten, die Medienfreiheit, die Korruptionsbekämpfung und die Unterstützung freier und fairer Wahlen.

Die drei in Belarus durchgeführten Projekte mit einem Gesamtbudget von 700 000 Euro konzentrierten sich auf die Förderung der Normen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Belarus sowie auf die Förderung von Menschenrechten, Good Governance und der Bekämpfung von Korruption.

Neben länderspezifischen Projekten haben sich alle sechs Länder der Östlichen Partnerschaft an 14 regionalen Initiativen beteiligt.

Europarat Straßburg 14. November 2017
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Beitrag zum Haushalt des Europarates

Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.

29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Multimedia

Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU