Europäische Sozialcharta (revidiert)

Die neugefaßte Charta soll die grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechte auf internationaler Ebene besser garantieren. Sie berücksichtigt die Entwicklung der europäischen Gesellschaft seit der Ausarbeitung der Charta im Jahr 1961.

Die neugefaßte Charta ist ein internationales Abkommen, das in einem einzigen Text alle durch die Charta von 1961 und ihr Zusatzprotokoll (SEV Nr. 128) von 1988 gewährten Rechte zusammenfaßt sowie die folgenden neuen Rechte enthält:

  • Neue Rechte: Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung; Recht auf Wohnung; Kündigungsschutz; Recht auf Arbeitslosenunterstützung, Recht auf Schutz vor sexueller Belästigung und anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz; Recht der Arbeitnehmer mit Familienpflichten auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung; Rechte der Arbeitnehmervertreter im Betrieb.
  • Änderungen: Stärkung des Diskriminierungsverbots; Verbesserung der Gleichbehandlung von Mann und Frau in allen durch den Vertrag abgedeckten Bereichen; Verbesserung des Mutterschutzes und des sozialen Schutzes der Mütter; Verbesserung des sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben und außerhalb der Arbeit; besserer Schutz von Behinderten.