Der Europarat und seine 46 Mitgliedstaaten, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und weitere Akteure setzen sich dafür ein, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch im Internet geachtet werden.  Das Internet soll eine sichere und offene Plattform bieten, wo Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vielfalt, Kultur, Bildung und Wissen gedeihen können.

In diesem Sinne hat die Organisation internationale Übereinkommen in Bereichen wie Internetkriminalität, Schutz personenbezogener Daten und den Schutz von Kindern getroffen. Außerdem entwickelt der Europarat Mustergesetze, die er als Empfehlung an die Mitgliedstaaten weitergibt, sowie Leitlinien für private Internetfirmen.

Die tragende Säule für den Schutz der Menschenrechte im Internet ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über Beschwerden im Zusammenhang mit der Verletzung der Konvention entscheidet, hat bereits wichtige das Onlineumfeld betreffende Urteile gefällt, insbesondere im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, dem Zugang zu Informationen und den Recht auf Privatsphäre.

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COVID-19-Tracing-Apps: Nebenwirkungen für Datenschutz müssen vermieden werden

Die Vorsitzende des im Rahmen der „Konvention 108“ eingerichteten Datenschutzausschusses des Europarates, Alessandra Pierucci, und der Datenschutzbeauftragte des Europarates, Jean-Philippe Walter, warnen in einer Gemeinsamen Erklärung vor den möglichen Nebenwirkungen digitaler Anwendungen zur Rückverfolgung von Kontakten („Tracing-Apps“), die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beitragen sollen. Sie fordern angemessene Schutzvorkehrungen, um Risiken für personenbezogene Daten und die Privatsphäre vorzubeugen.

Seit Beginn der Pandemie greifen Regierungen und andere an der Bekämpfung des Virus beteiligte Akteure auf die Analyse von Daten und auf Digitaltechnik zurück, um der Bedrohung zu begegnen. Einige Länder setzen Anwendungssoftware für Mobilgeräte als ergänzendes Mittel zur raschen Kontaktrückverfolgung ein, andere ziehen ihren Einsatz in Erwägung.

Ziel der Erklärung ist es, zur derzeit in zahlreichen Ländern geführten Debatte beizutragen. Wo auch immer eine derartige Lösung umgesetzt wird, müssen strenge gesetzliche und technische Sicherheitsmaßnahmen gelten, um Gefahren für personenbezogene Daten und die Privatsphäre abzuwenden, wird in der Erklärung betont.

Falls derartige Anwendungssoftware eingesetzt wird, dann darf dies lediglich für einen begrenzten Zeitraum und ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Zur Risikominimierung sollten Schutzmaßnahmen in den Anwendungen bereits integriert sein („by design“), etwa um sicherzustellen, dass Lokalisierungsdaten einzelner Personen nicht verwendet werden können, dass keine direkte Identifizierung möglich ist und dass eine Deanonymisierung verhindert wird.

Bereits am 30. März war eine erste Gemeinsame Erklärung über das Recht auf Datenschutz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veröffentlicht worden.

Der Europarat hat 1981 den ersten völkerrechtlich bindenden Vertrag verabschiedet, der sich mit dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten befasst: das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (auch bekannt als „Konvention 108“). Der Vertrag wurde 2018 durch ein – noch nicht in Kraft getretenes – Änderungsprotokoll aktualisiert, das gewährleisten soll, dass die Datenschutzgrundsätze der Konvention weiterhin für die neuen Instrumente und Praktiken geeignet sind. Bisher haben 55 Länder die „Konvention 108“ ratifiziert, zahlreiche andere haben sie als Vorbild für ihre Datenschutzbestimmungen herangezogen.

Europarat Straßburg 28. April 2020
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Fokus

Menschenrechte für Internetnutzer

Der Europarat hat heute einen Leitfaden für Internetnutzer veröffentlicht. Dieser soll sie dabei unterstützen, ihre Menschenrechte im Internet besser zu verstehen und ihnen helfen, wenn diese Rechte verletzt werden.

Im Allgemeinen sind ihre Rechte in den Nutzungsbedingungen der Internetunternehmen festgelegt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine lange Liste mit gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, die äußerst selten gelesen und noch seltener vollständig verstanden werden.