Medicrime-Übereinkommen
Das „Medicrime-Übereinkommen" ist das erste internationale Strafrechtsabkommen, das die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, Folgendes unter Strafe zu stellen:
- die Herstellung gefälschter Medizinprodukte;
- die Lieferung, das Anbieten und den Handel mit gefälschten Medizinprodukten;
- die Fälschung von Dokumenten;
- die unbefugte Herstellung oder Lieferung von Medizinprodukten und die Vermarktung von medizinischen Geräten, die nicht die Konformitätsauflagen erfüllen.
Albanien
Andorra
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nordmazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Republik Moldau
Rumänien
Russische Föderation
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkiye
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern