Bern-Konvention
Die Konvention soll die Erhaltung freilebender Tiere und Pflanzen und von deren Habitaten sicherstellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt gefährdeten und schutzbedürftigen Arten, einschließlich gefährdeter und schutzbedürftiger wandernder Spezies, die in den Anhängen aufgeführt sind.
Die Parteien verpflichten sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die den Erhalt der Habitate freilebender Tiere und Pflanzen sicherstellen. Diese Maßnahmen sollen in die Planungs- und Entwicklungspolitik und in den Umweltschutz der Parteien aufgenommen werden, mit besonderem Augenmerk auf den Erhalt freilebender Tiere und Pflanzen. Die Parteien verpflichten sich, Aufklärung zu fördern und allgemeine Informationen über die Notwendigkeit des Erhalts von freilebenden Tieren und Pflanzen und deren Habitaten zu verbreiten.
Die Konvention führt einen Ständigen Ausschuss ein, in dem die Parteien durch ihre Delegierten vertreten sind. Die Hauptaufgabe des Ausschusses ist die Überwachung der Bestimmungen dieser Konvention im Hinblick auf die Entwicklung freilebender Pflanzen und die Beurteilung ihrer Bedürfnisse. Zu diesem Zweck ist der Ständige Ausschuss insbesondere dafür zuständig, den Parteien Empfehlungen zu geben und Änderungen an den Anhängen vorzunehmen, in denen diese geschützten Arten aufgeführt sind.
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