Falzon gegen Malta |2018

Mediengesetz geändert, nachdem Kolumnist wegen Kritik an Politiker mit Geldstrafe belegt wurde

Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit meinem Fall befasst wurde, spürte ich, dass es eine sehr gute GeIegenheit war, den rechtsgültigen Umgang mit der Meinungsfreiheit in Malta zu prüfen. Letztendlich habe ich gewonnen. Ich kann sagen, dass ich seit geraumer Zeit dafür gekämpft habe.

Michael Falzon © MaltaToday

Hintergrund

Michael Falzon ist ein ehemaliger maltesischer Politiker. Seit seinem Ausscheiden aus der Politik schreibt er eine wöchentliche Meinungskolumne für die Zeitung MaltaToday.

2007 schrieb Falzon einen Artikel, in dem er das Verhalten eines Abgeordneten kritisierte. Der Abgeordnete leitete ein Verleumdungsverfahren gegen ihn ein.

Ein Gericht verurteilte Falzon zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von € 2.500 an den Abgeordneten. Seine darauffolgenden Berufungen vor den maltesischen Gerichten wurden zurückgewiesen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Entscheidungen der maltesischen Gerichte einen „sehr engen Anwendungsbereich“ hatten und die Gerichte kein ausgewogenes Gleichgewicht hergestellt hatten, als sie das Recht des Abgeordneten auf einen guten Ruf bestätigten, ohne zu erläutern, warum dies schwerer wiegt als Falzons Recht auf freie Meinungsäußerung.

Falzon hatte nicht wider Treu und Glauben gehandelt, indem er im öffentlichen Interesse berechtigte Fragen über das Verhalten eines Politikers aufwarf.

Folgemaßnahmen

2018 führte die maltesische Regierung ein neues Gesetz zu Medien und Diffamierung ein, durch welches das Gesetz über Verleumdung und üble Nachrede mit dem Hauptziel aktualisiert wurde, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu stärken. Dies umfasste auch die Einführung des „ernsthaften Schadens“ in die Definition der Diffamierung, zusammen mit der Entkriminalisierung.

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