Kmetty gegen Ungarn  | 2003

Versäumnis, Anschuldigungen von Misshandlungen durch die Polizei nachzugehen, führt zu Reformen

Er sagte, er habe von Anfang an gewusst, er würde [den Fall] gewinnen, da er für ein allgemeines Interesse stehe, als er Opfer von Polizeibrutalität wurde, die eine schwere Verletzung der Rechtsstaatlichkeit sei.

Berichtet von Nol

Hintergrund

Ágoston Kmetty war Händler in den Budapester Markthallen. Während einer Bombendrohung wurde er von der Polizei festgenommen - mutmaßlich weil er deren Anordnungen nicht befolgt hatte. Laut Herrn Kmetty wurde er dann zur Polizeidienststelle gebracht und von Beamten ca. drei Stunden lang geschlagen. Es wurde keine Anklage gegen die Beamten erhoben, mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Beweise für ein Fehlverhalten.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, der Staatsanwalt habe den Zwischenfall nie ordnungsgemäß untersucht und habe sich sogar geweigert, die Beamten, die mutmaßlich involviert waren, zu befragen. Dies habe das Recht von Herrn Kmetty auf Untersuchung seiner Anschuldigungen verletzt.

Nachbereitung

Die rechtlichen Änderungen bedeuten, dass, wenn sich ein Staatsanwalt weigert, in einer Straftat ordentlich zu ermitteln, sich das Opfer nun an ein Gericht wenden kann. Ein Gericht kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen durchzuführen, nur dann aufrechterhalten, wenn diese Weigerung ausreichend begründet wird.

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