Jedes Jahr im April trifft sich der Verwaltungsrat des Erweiterten Teilabkommens über Kulturouten, um den Kulturrouten die Zertifizierung „Kulturroute des Europarates“ zu erteilen, die regelmäßig bewertet wird, sowie Netzwerke, die eine Zertifizierung anstreben.

Vertreter aus jeden EPA-Mitgliedstaat (Ministerien für Kultur und/oder Tourismus) nehmen an den Entscheidungsprozessen teil und haben die Möglichkeit, Vertreter der zertifizierten Kulturrouten und der Bewerber-Netzwerke zu treffen.

Der EPA-Verwaltungsrat erörtert auch andere Fragen wie die Organisation der jährlichen Kulturroutentagung, die das EPA-Sekretariat jedes Jahr gemeinsam mit einem EPA-Mitgliedstaat organisiert.


Der EPA-Verwaltungsrat wird im Entschluss CM/Res(2013)66 Artikel 3 des Ministerkomitees definiert:

3.1 Der Verwaltungsrat der EPA besteht aus einem Vertreter pro Mitglied der EPA; sie werden von den Mitgliedern ernannt.

3.2 Ein Mitglied des zuständigen zwischenstaatlichen Komitees, dem der Verwaltungsrat über seine Entscheidungen berichtet, wird zur Teilnahme an seinen Sitzungen eingeladen, um die beratende Funktion dieses Komitees bei Entscheidungen über die Zertifizierung gemäß des Entschlusses CM/Res(2013)67 zu erleichtern. Die Modalitäten der Konsultation sind Gegenstand einer Bestimmung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats.

3.3 Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der sich aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern zusammensetzt, für eine Amtszeit von zwei Jahren, die nur einmal verlängert werden kann.

3.4 Der Verwaltungsrat:

  • ist für die allgemeine Durchführung der dem EPA übertragenen Aufgaben verantwortlich;
  • erteilt die Zertifizierung « Kulturroute des Europarates » gemäß des Entschlusses CM/Res(2013)67  zur Überarbeitung der Regeln für die Vergabe der Zertifizierung "Kulturroute des Europarates";
  • nimmt den Entwurf des Jahresprogramms für die Aktivitäten des EPA an und übermittelt es dem Generalsekretär des Europarates, in Übereinstimmung mit den Finanzregelungen des Europarates über die Ausarbeitung des Entwurfs des Jahreshaushaltsplans vor seiner Übermittlung an das gesetzliche Komitee;
  • entscheidet über Projekte, die mit den politischen Prioritäten des Europarates im Einklang stehen;
  • überwacht die Beziehungen zum Europäischen Institut für Kulturrouten, um die Kohärenz zwischen seinen Aktionen und dem Programm für die Aktivitäten des EPA zu gewährleisten;
  • überwacht die Durchführung des Programms in Bezug auf die Aktivitäten;
  • empfängt  und übermittelt einen jährlichen Bericht an das Ministerkomitee in Bezug auf die  Aktivitäten.

3.5 Der Verwaltungsrat tritt einmal jährlich zusammen, und kann Vertreter der zuständigen Gremien des Europarates gemäß den Punkten ihrer Tagesordnung zu ihren Sitzungen einladen, ohne Stimmrecht.

3.6 Der Verwaltungsrat kann seinem Vorstand mit Zweidrittelmehrheit operative Aufgaben übertragen. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates mindestens einmal jährlich einberufen.

3.7 Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Verfahrensfragen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen geregelt. In allen anderen Fragen gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung und alle anderen Vorkehrungen für die Durchführung seiner Aktivitäten.

3.5 The Governing Board shall meet once a year. It may invite representatives of the relevant Council of Europe bodies to attend its meetings, without voting rights, according to the items on its agenda.

3.6 The Governing Board may assign operational tasks to its Bureau by a two thirds majority. The Bureau shall be convened by the chair of the Governing Board at least once a year.

3.7 The Governing Board shall adopt its decisions by a two-thirds majority of the votes cast, with each member having one vote. Procedural matters shall be settled by a majority of the votes cast. In all other matters, the Governing Board shall adopt its own rules of procedure and any other arrangements for the implementation of its activities.

 


Der EPA-Verwaltungsrat tagt jedes Jahr im April.

VORSTAND der Mitglieder des EPA-VerwaltungsratEs
  • Urszula ŚLĄZAK (Poland); Chair
  • Meltem ÖNHON (Türkiye): Vice-Chair
  • Baiba MURNIECE (Latvia)
  • Sergio ORTEGA MUÑOZ (Spain)
  • Eszter CSONKA-TAKACS (Hungary)