Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

 


Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.

Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.

Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 27 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.

Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.

Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

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Zurück Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention

Wir sollten die Hürden beseitigen, damit die EU der Menschenrechtskonvention beitreten kann, so die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung
Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention

„Ich nehme die Auffassung des Gerichtshofs der EU zur Kenntnis, der heute in einer Stellungnahme bekannt gegeben hat, dass die geplanten Vorkehrungen für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention – in ihrer aktuellen Form – nicht mit EU-Recht vereinbar sind“, sagt die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung  (PACE), Anne Brasseur, in ihrer heutigen Rede.

„Ich rufe die Verhandlungsführer auf, die Stellungnahme genau zu prüfen und unverzüglich die vom Gerichtshof genannten rechtlichen Hürden zu beseitigen. Wir haben einen historischen Prozess eingeleitet und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass ein kohärentes, europaweites System zum Schutz der Menschenrechte in unser aller Interesse ist.“

Parlamentarische Versammlung Straßburg 18. Dezember 2014
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Beitrag zum Haushalt des Europarates

Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.

29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Multimedia

Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU