Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

 


Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.

Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.

Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 27 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.

Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.

Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

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Zurück Programm der östlichen Partnerschaft

Europarat und EU fördern intensivere Zusammenarbeit in Osteuropa
Gabriella Battaini-Dragoni, Torbjorn Froysnes, and Michael Köhler

Gabriella Battaini-Dragoni, Torbjorn Froysnes, and Michael Köhler

Der Europarat und die Europäische Kommission haben eine neue Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in sechs osteuropäischen Ländern unterzeichnet.

Für den Zeitraum 2015 bis 2017 sind 33,8 Millionen EUR vorgesehen. Sie dienen der Förderung gemeinsamer Projekte in Ländern des Programms der östlichen Partnerschaft, d. h. in Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldau und der Ukraine.

Das Abkommen wurde heute, am 18. Dezember, von der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, und von Seiten der Kommission vom Direktor für EU-Nachbarschaftspolitik, Michael Köhler, unterzeichnet.

Die Vereinbarung ist Teil eines neuen strategischen Rahmens für Zusammenarbeit, auf den sich der Europarat und die Kommission im April 2014 verständigten. Die erhebliche Aufstockung der Mittel ist auf die positiven Ergebnisse solcher Programme in den vergangenen Jahren zurückzuführen.

Siehe auch:
Der Europarat und die Europäische Union

Europarat Straßburg 18. Dezember 2014
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Beitrag zum Haushalt des Europarates

Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.

29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Multimedia

Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU