Unterstützung des Europarates für die Ukraine: Folgemaßnahmen
Seit dem 24. Februar 2022 führt die groß angelegte Aggression Russlands gegen die Ukraine in hohem Ausmaß zu Tod, Leid und Zerstörung. Dieser Krieg ist von dokumentierten Kriegsverbrechen geprägt, einschließlich Folter, unmenschlicher Behandlung und sexueller Gewalt. Die Aggression verursacht auch umfangreiche und schwere Schäden an Gebäuden und kritischer Infrastruktur in nahezu allen Regionen des Landes.
Rechenschaftspflicht
Auf dem Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík im Mai 2023 wurde der Beschluss gefasst, unter der Schirmherrschaft des Europarates das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine einzurichten. Im April 2024 wurde das Register für die Einreichung von Schadenersatzanträgen geöffnet. Das Register hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) und verfügt über eine Außenstelle in der Ukraine. Es wurde zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtet.
Das Register wurde gegründet, um alle berechtigten Ansprüche auf Entschädigung für die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten weitreichenden Schäden, Verluste und Verletzungen zu dokumentieren, und dient als Schlüsselmechanismus für Einzelpersonen, Unternehmen und den ukrainischen Staat, um Wiedergutmachung gemäß dem Völkerrecht zu fordern.
Derzeit können Anträge in folgenden Kategorien gestellt werden: erzwungene Binnenvertreibung; Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds; Verschwinden eines unmittelbaren Familienmitglieds; schwere Körperverletzungen; sexuelle Gewalt; Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; Freiheitsberaubung; Zwangsarbeit oder Zwangsdienst; Beschädigung oder Zerstörung von Wohnimmobilien; Beschädigung oder Zerstörung von nicht zu Wohnzwecken genutzten Immobilien; Verlust des Zugangs zu oder der Kontrolle über Immobilien in den vorübergehend besetzten Gebieten.
Die Einrichtung des Registers war der erste Schritt zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht der Russischen Föderation. Die Arbeiten zur Einrichtung eines Entschädigungsmechanismus und eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des Europarates sind weit fortgeschritten. Die Einrichtung des Sondergerichtshofs wurde am 13. Mai 2025 von den ukrainischen Behörden beantragt und am darauffolgenden Tag auf der Jahrestagung der Außenministerinnen und -minister des Europarates in Luxemburg gebilligt.
Am 25. Juni 2025 unterzeichneten der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, und der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, in Straßburg das Abkommen über die Einrichtung des Sondergerichtshofs, das auch dessen Statut umfasst. Nachdem das Abkommen nun unterzeichnet wurde, werden die interessierten Parteien – darunter Mitgliedsstaaten des Europarates und Nichtmitgliedsstaaten des Europarates aus der ganzen Welt sowie die Europäische Union – die Möglichkeit prüfen, einem Erweiterten Teilabkommen (EPA) über die Verwaltung des Sondergerichtshofs beizutreten. Sobald die Staaten ihre Bereitschaft zur Teilnahme bekundet haben, wird das Ministerkomitee die Arbeit im Hinblick auf die Einrichtung des EPA wieder aufnehmen.
Parallel dazu finden regelmäßige Sitzungen des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (Intergovernmental Negotiation Committee, INC) statt, der mit der Ausarbeitung eines internationalen Vertrags zur Einrichtung einer Schadenskommission für die Ukraine beauftragt ist. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 50 Staaten aus allen Kontinenten und der EU an.
Beim Europäischen Gerichtshof sind derzeit rund 9.300 Individualbeschwerden anhängig, welche die Konflikte in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und in der Ostukraine betreffen sowie Russlands Militäroperationen in der Ukraine seit Februar 2022. Außerdem sind derzeit drei zwischenstaatliche Verfahren gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, die sich auf die Ereignisse in der Ukraine beziehen. Am 9. Juli 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im zwischenstaatlichen Fall Ukraine und Niederlande gegen Russland sein Urteil verkündet. Der Fall betraf den Konflikt, der 2014 in der Ostukraine seinen Anfang nahm, nachdem prorussische bewaffnete Gruppen in die Regionen Donezk und Luhansk vorgedrungen waren, und der sich nach Russlands umfassender Invasion in der Ukraine, die am 24. Februar 2022 begann, verschärfte. Er betraf außerdem den Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine im Sommer 2014, wobei alle Menschen an Bord, darunter viele niederländische Staatsangehörige, ums Leben kamen.
Der Gerichtshof erklärte Russland für eklatante und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die im Rahmen des Konflikts in der Ukraine seit 2014 unter Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention begangen wurden. Der Gerichtshof befand, dass Russland für wiederholte Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, dass das Land sich durch den Abschuss von Flug MH17 einer Verletzung des Rechts auf Leben schuldig gemacht hat und dass es das tiefe Leid der Angehörigen der Absturzopfer durch seine unkooperative und obstruktive Haltung gegenüber den internationalen Bemühungen zur Wahrheitsfindung noch vergrößert hat.
Trotz der Tatsache, dass Russland nach dem Ausschluss des Landes aus dem Europarat im März 2022 seit dem 16. September kein Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr ist, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für mutmaßliche Verstöße, die vor diesem Datum stattfanden, weiterhin zuständig und überwacht das Ministerkomitee des Europarates nach wie vor die Umsetzung der EGMR-Urteile.
Am 8. Dezember 2025 fasste das Ministerkomitee seinen ersten Beschluss zu diesem bedeutenden zwischenstaatlichen Urteil. Das Komitee verurteilte die rechtswidrigen militärischen Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur in der Ukraine, das Verhalten russischer Akteure in den besetzten Gebieten sowie die Entführung und rechtswidrige Überführung ukrainischer Kinder nach Russland.
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Kinder der Ukraine
Die Arbeit zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht ist nur ein Teil der umfassenderen Reaktion des Europarates auf Russlands Krieg gegen die Ukraine. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Sicherstellung des Schutzes der Menschenrechte von Kindern der Ukraine, sowohl innerhalb des Landes als auch in anderen europäischen Ländern.
Im Mai 2023 forderten die Staats- und Regierungschefs des Europarates beim Gipfeltreffen in Reykjavík den Europarat dazu auf, Maßnahmen in Bezug auf die Lage der Kinder der Ukraine zu ergreifen und den Schutz ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten.
Gemäß der auf dem Gipfel verabschiedeten Erklärung von Reykjavík wurde 2023 die Konsultationsgruppe des Europarates über Kinder der Ukraine gegründet. Diese einzigartige Plattform für multilaterale Zusammenarbeit hat die Aufgabe, die Rechte von Kindern zu stärken, die vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffen sind — jener, die in Mitgliedsstaaten des Europarates geflohen sind, jener, die in der Ukraine geblieben sind, und jener, die in die Ukraine zurückkehren, einschließlich illegal verschleppter Kinder. Im Rahmen ihrer Tätigkeit identifiziert und behandelt die Konsultationsgruppe Lücken und Probleme im Bereich des Schutzes, um praktische Instrumente zu entwickeln und die Notlage der Kinder der Ukraine wirksam zu beheben.
Die Konsultationsgruppe beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Themen, etwa dem Zugang zu Bildung, dem Verständnis der Risiken des Kinderhandels in der Ukraine und der Reaktion darauf, der Stärkung wirksamer Vormundschaftssysteme für Kinder der Ukraine in den Mitgliedsstaaten des Europarates, der Bereitstellung einer wirksamen psychologischen Begleitung und traumasensiblen Betreuung, der Förderung eines traumasensiblen Journalismus und der Berücksichtigung der Auswirkungen des Kriegs auf Kinder mit Behinderungen. Derzeit befasst sich die Konsultationsgruppe in ihrer zweiten Phase auch mit der Frage der Verantwortung für Gräueltaten an Kindern und insbesondere mit einer kinderfreundlichen und opferorientierten Justiz und dem Zugang zu Rechtsbehelfen. Die Konsultationsgruppe wird auch die Auswirkungen von Militarisierung und Indoktrination auf die psychische Gesundheit, Entwicklung und Identität von Kindern der Ukraine sowie die technologie- und KI-gestützte Gewalt gegen Kinder in Kriegszeiten untersuchen und konkrete Leitlinien für sexuelle Gewalt gegen Kinder im Zusammenhang mit Konflikten entwickeln.
Im Februar 2025 wurde die Isländerin Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir zur Sondergesandten des Generalsekretärs des Europarates für die Lage der Kinder der Ukraine ernannt. Ihr Mandat umfasst die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, die Sensibilisierung für die Schwierigkeiten, mit denen die Kinder der Ukraine konfrontiert sind, und die Förderung der Normen, Initiativen und Aktivitäten des Europarates zur Unterstützung der Kinder der Ukraine. Sie wird auch die interne Koordination und Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Einrichtungen des Europarates, insbesondere der CGU und dem Schadensregister, gewährleisten.
Weitere Unterstützung
Die Organisation bietet der Ukraine auch kontinuierlich rechtliche und politische Beratung sowie die Schulung von Ermittlungsexperten und Fachleuten, die mit Gewaltopfern, insbesondere Frauen, arbeiten, u. a. im Rahmen des Aktionsplans des Europarates „Widerstandsfähigkeit, wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau“ (2023–2026) mit einem Rekordvolumen von 50 Millionen Euro.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates und der Kongress der Gemeinden und Regionen beteiligen sich ebenfalls aktiv an der Bewältigung der Folgen von Russlands Aggression und der Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung.