Andorra

INKRAFTTRETEN der Europäischen Menschenrechtskonvention

22. Januar 1996

Anzahl der umgesetzten Fälle*

5

Beispiele

Ende der staatlichen Kontrolle über das Recht auf Berufung beim Verfassungsgericht

Herr Millan wollte in seinem Fall Berufung beim Verfassungsgericht einlegen. Das Recht besagte jedoch, dass eine staatliche Stelle ihm die Genehmigung verweigern könne - was auch geschah. Während der Fall in Straßburg anhängig war, legte die Regierung den Fall bei und stimmte zu, dass Personen nun ohne staatliche Genehmigung Berufung einlegen können.

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* Diese Zahl umfasst alle Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (einschließlich gütlicher Einigungen). Das Ministerkomitee des Europarats hat hinsichtlich dieser beschlossen, dass alle notwendigen Folgemaßnahmen getroffen wurden. Quelle: Datenbank der Abteilung zur Umsetzung von Urteilen des EGMR, HUDOC-EXEC.