Der Prüfbericht des Internationalen Beratergremiums (IAP) zu den Untersuchungen der gewaltsamen Zwischenfälle während der Maidan-Demonstrationen ist heute in Kiew veröffentlicht und vorgestellt worden (siehe auch die ukrainische Fassung des Berichts).
Das Internationale Beratergremium ist vom Generalsekretär des Europarates eingerichtet worden um zu kontrollieren, ob die Untersuchungen der gewaltsamen Zusammenstöße, die sich vom 30. November 2013 bis zum 21. Februar 2014 während der Maidan-Demonstrationen ereignet haben, den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen.
Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Untersuchungen in vielerlei Hinsicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht erfüllt haben.
Vor dem 22. Februar 2014, im Laufe der drei Monate, in denen die Demonstrationen stattfanden, „wurde kein echter Versuch unternommen, Untersuchungen durchzuführen“. Laut dem Gremium führte dies „unweigerlich dazu, dass die Untersuchungen nicht unverzüglich begannen. Dadurch wurden die nachfolgenden Untersuchungen erheblich beeinträchtigt.“
Das Gremium räumte ein, dass die Untersuchungen nach dem 22. Februar 2014 durch große Probleme belastet waren; dies „darf allerdings Mängel, die nicht unmittelbar auf diese Probleme zurückzuführen sind, nicht entschuldigen“. Für die Behörden der aktuellen Regierung bestand und besteht die eindeutige Verpflichtung, durch angemessene Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Untersuchungen im Einklang mit Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot der Folter) der Konvention stehen.
Siehe auch:
Antwort des Generalsekretärs Jagland
Pressebriefing von Sir Nicolas Bratza
Video - Reaktion des Generalsekretärs auf den Bericht des IAP
Videobeitrag 31. März 2015