Internationales Beratergremium für die Ukraine
Das Internationale Beratergremium („das Gremium“, „International Advisory Panel“, „IAP“) ist vom Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, eingerichtet worden um zu kontrollieren, ob die Untersuchung der gewaltsamen Zusammenstöße, die sich ab 30. November 2013 in der Ukraine ereignet haben, den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen.
Von links nach rechts: Oleg Anpilogow, Nicolas Bratza, Wladimir Butkewitsch, Thorbjørn Jagland
Gegenstand der Untersuchungen
Gegenstand der Untersuchungen des Gremiums sind die Zwischenfälle, die sich von 30. November 2013 bis 21. Februar 2014 im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Kiew (den sogenannten Maidan-Demonstrationen) ereigneten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den gewaltsamen Zwischenfällen, die in den folgenden Zeiträumen der Maidan-Proteste begangen wurden: die Nacht von 30. November auf 1. Dezember 2013, am 1. Dezember 2013 sowie von 18. bis 21. Februar 2014.
Informationsbeschaffung
Das Mandat sieht vor, dass das Gremium vollen Zugang zu allen relevanten Informationen hat sowie das Recht, gegebenenfalls zusätzliche Angaben anzufordern und zu empfangen:
- Staatliche Behörden: Das Gremium tritt mit verschiedenen staatlichen Behörden in Kontakt, um relevante Informationen zu sammeln (Pressemitteilung vom 7. Mai 2014).
- Zivilgesellschaft: Das Mandat sieht ebenso vor, dass Vertreter der Zivilgesellschaft mit dem Gremium ungehindert Verbindung aufnehmen können. Um die Arbeit des Gremiums zu erleichtern, sollten Nichtregierungsorganisationen, die Informationen übermitteln wollen, die nachstehenden Richtlinien befolgen und beachten, dass das Einreichen von Unterlagen bis spätestens 11. Juni 2014 möglich ist (siehe Richtlinien des Internationalen Beratergremiums für Einreichungen von Nichtregierungsorganisationen).
- Privatpersonen: Aufgabe des Gremiums ist es zu kontrollieren, ob die Untersuchungen der obgenannten Zusammenstöße den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen. Es ist jedoch nicht befugt, eigene Untersuchungen durchzuführen. Folglich akzeptiert oder beantwortet es keine Individualbeschwerden; diese sollten bei den zuständigen Behörden eingebracht werden.
Am Ende seiner Mission erstellt das Gremium einen Bericht. Gegebenenfalls kann es auch Zwischenberichte vorlegen. Das Gremium macht deutlich, dass es im Zuge seiner Arbeit keinerlei vertrauliche oder persönliche Informationen veröffentlicht.
Reformen in der Ukraine im Mittelpunkt von Treffen auf hoher Ebene im Europarat
Bericht des Internationalen Beratergremiums über die Vorfälle in Odessa
Gremiumsmitglieder
-
Nicolas Bratza
Vorsitzender des Gremiums, ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -
Wladimir Butkewitsch
Gremiumsmitglied, ehemaliger Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte -
Oleg Anpilogow
Gremiumsmitglied, Mitglied des Regionalrats von Charkow, ehemaliger Staatsanwalt
Pressekontakt
Daniel Höltgen
Tel.: +33 (0)3 90 21 50 20
E-Mail : [email protected]
Auf Twitter : @CoESpokesperson