Zurück Das Anti-Folter-Komitee des Europarats veröffentlicht einen Bericht über die Schweiz

Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates veröffentlicht seinen Bericht über den periodischen Besuch in der Schweiz vom 22. März bis 1. April 2021 sowie die Antwort der Schweizer Behörden. Der Besuch befasste sich mit der Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, in Gefängnissen, Polizeieinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen und bestimmten Institutionen für ausländische Staatsangehörige in sieben verschiedenen Kantonen der Eidgenossenschaft. Der Bericht hebt gute Praktiken hervor, aber stellt auch strukturelle Probleme fest, die nach wie vor aktuell sind, insbesondere in der Westschweiz
Das Anti-Folter-Komitee des Europarats veröffentlicht einen Bericht über die Schweiz

In Bezug auf Strafverfolgungsbehörden hat das CPT einige Beschwerden über übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte erhalten und empfiehlt, die Maßnahmen zur Verhinderung von Polizeigewalt zu stärken.

Das Komitee hält die in zwei Polizeistationen des Kantons Waadt beobachtete Praxis, Polizeieinrichtungen wochenlang über die gesetzliche Frist hinaus zur Untersuchungshaft oder zum Strafvollzug zu nutzen, für inakzeptabel. Die Situation wurde durch eine Kombination aus schlechten Haftbedingungen und einem sehr dürftigen Haftregime verschlimmert. Die Delegation hatte die Schweizer Behörden aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praxis zu beenden. Das CPT fordert die Behörden außerdem auf, die Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen zu stärken und die Fesselungsstühle/Fixierbetten in einigen Polizeieinrichtungen unverzüglich zu entfernen.

Hinsichtlich Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug hat das CPT keine Anschuldigungen über körperliche Misshandlung durch das Gefängnispersonal in den besuchten Einrichtungen erhalten.

Hingegen stellt die Überbelegung der Gefängnisse in den besuchten Einrichtungen in der Westschweiz nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Dies führt zu schlechten materiellen Bedingungen für die inhaftierten Personen und das Gefängnispersonal sowie zu negativen Auswirkungen auf das angebotenen Haftregime. Darüber hinaus hat sich die Situation in Bezug auf das Haftregime für die meisten Untersuchungshäftlinge nicht verbessert, die häufig immer noch bis zu 23 Stunden pro Tag in ihren Zellen verbringen müssen. Im Kanton Zürich hingegen können erwachsene Untersuchungshäftlinge nun ein angemessenes Haftregime sowie bestimmte Beschäftigungsmöglichkeiten und Assoziationszeit in Anspruch nehmen. Dieses Beispiel sollte auch in anderen Kantonen übernommen werden.

Das Komitee ist weiterhin besorgt über die Bundesgesetzgebung über das Jugendstrafrecht (JStG), die vorsieht, dass Einrichtungen, die für die Inhaftierung von Jugendlichen vorgesehen sind, in ein und demselben Unterkunftstrakt sowohl Minderjährige als auch (junge) Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren gemeinsam verwahren können. Dies verstößt nicht nur gegen die Standards des CPT, sondern auch gegen das allgemeine Trennungsgebot von Erwachsenen und Jugendlichen, welches durch das internationale Vertragsrecht bekräftigt wurde.

Trotz der Bemühungen der Schweizer Behörden, die Aufnahmekapazitäten für Personen, in stationärer therapeutischer Behandlung oder Verwahrung zu erhöhen, bedauert das Komitee, dass die Anzahl der verfügbaren Behandlungsplätze im Vergleich zum Bedarf immer noch unzureichend ist. Folglich werden Personen mit psychiatrischen Störungen weiterhin in nicht spezialisierten Einrichtungen untergebracht, die nicht für diesen Zweck geeignet sind. Allerdings kann die psychiatrische Betreuung von Häftlingen mit psychischen Störungen in der Abteilung für Krisenintervention, wie sie im Gefängnis Limmattal beobachtet wurde, als gutes Beispiel angesehen werden und sollte auch in anderen Kantonen übernommen werden. In der Justizvollzugsanstalt Solothurn hebt das CPT zudem den innovativen Ansatz von zwei Pilotprojekten positiv hervor, die den Vollzug eines Integrationsregimes und einer Abteilung „Verwahrungsvollzug in Kleingruppen“ auf Probe für Personen im Maßnahmenvollzug vorsehen.

Das CPT empfiehlt den Schweizer Behörden, dass der Schwerpunkt vorrangig auf den therapeutischen Aspekt gelegt wird, unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere sollte die Möglichkeit von Vollzugslockerungen gewährleistet werden, die letztendlich zu einer Entlassungsperspektive führen können.

In ihrer Antwort auf den Bericht geben die Schweizer Behörden detaillierte Informationen zu den vom CPT formulierten Empfehlungen. Der Schweizer Bundesrat gibt insbesondere an, dass der Vorbeugung von Polizeigewalt die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird, und betont, dass Misshandlungen durch Mitglieder der Schweizer Polizeikorps nicht toleriert werden. Schließlich widmet das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Situation der Asylsuchenden im Bundesasylzentrum (BAZ) in Boudry besondere Aufmerksamkeit. Im Anschluss an den Besuch des CPT wurden die Schlussfolgerungen einer externen Untersuchung sowie eines internen Audits veröffentlicht. Das SEM teilte dem Komitee zudem mit, dass es die Vorwürfe über Gewalt gegen Asylsuchende ernst nehme und im Falle von möglichen Verstößen durch Personal oder externe Dienstleister (wie Sicherheitsdienste) angemessene Maßnahmen ergreifen werde.

08/06/2022
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