Das europäische Menschenrechtssystem beschränkt sich nicht nur auf den Schutz von Menschen, sondern trägt auch zum Schutz der Umwelt bei. Auf dem gesamten Kontinent haben sich Einzelpersonen und Organisationen auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta und die Berner Konvention berufen, um Maßnahmen gegen den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und für den Naturschutz zu fordern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits über fast 300 Beschwerden mit Bezug zur Umwelt entschieden. Unter Anwendung von Rechten wie dem Recht auf Leben, der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Achtung des Familienlebens hat er sich mit Themen wie Luftverschmutzung, Naturkatastrophen und dem Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen befasst. Besuchen Sie die Wissensaustausch-Plattform des EGMR, um mehr zu erfahren.

Aktivistinnen und Aktivisten nutzen auch auf nationaler Ebene Menschenrechtsgesetze, um Regierungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und dem Kampf gegen den Klimawandel zur Rechenschaft zu ziehen.

Um seine Arbeit zu fördern, hat der Europarat wichtige neue Initiativen auf den Weg gebracht:

Die Staatsanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden spielen in diesem Bereich eine wesentliche Rolle. In den vom Beirat der europäischen Staatsanwälte veröffentlichten Leitlinien wird erläutert, wie Staatsanwältinnen und -anwälte in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen vorgehen können.

Umweltprobleme betreffen auch schutzbedürftige Gruppen. Im Jahr 2025 veröffentlichte der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ein Informationsblatt, in dem die besonderen Herausforderungen für Minderheiten und indigene Gemeinschaften, insbesondere das Volk der Samen, hervorgehoben und entsprechende Maßnahmen vorgestellt werden.


Warum ist das wichtig?

Umweltschäden sind auch eine Frage der Menschenrechte. Umweltverschmutzung, Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt stellen eine Bedrohung für die Gesundheit, die Lebensbedingungen und die Zukunft der Menschen dar. Durch die Verknüpfung von Umweltschutz und Menschenrechten gibt der Europarat Einzelpersonen und Gruppen wirksame Instrumente an die Hand, um Veränderungen einzufordern. Gleichzeitig unterstützt er die europäischen Regierungen dabei, im Interesse einer größeren Gerechtigkeit ihre Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten zu verstärken.

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EUR-OPA-Abkommen über größere Natur- und Technologierisiken: Testen Sie Ihr Wissen!

Glauben Sie, bereits alles über EUR-OPA zu wissen? Es ist Zeit, das zu überprüfen!

Seit über 30 Jahren bietet das  Abkommen über größere Natur- und Technologierisiken (EUR-OPA) eine Plattform zur Stärkung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedsstaaten, um einen besseren Schutz vor größeren Natur- oder technologiebedingten Katastrophen zu gewährleisten. Anlässlich des Internationalen Tags zur Katastrophenvorsorge (13. Oktober) sind Sie herzlich zur Teilnahme an einem kurzen Quiz über die Tätigkeiten im Rahmen des Abkommens eingeladen.

Website zur EUR-OPA-Kampagne „Stand out in disasters“ [EN]

13. Oktober
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Menschenrechte zur Lösung von Umweltproblemen nutzen

 

FOKUS

„Gerichtsverfahren zum Klima – was Sie wissen müssen“

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Umwelt und dem Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention? Wie können Menschenrechtsnormen zur Stärkung des Umweltschutzes auf innerstaatlicher Ebene beitragen? Welche einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt es?
Mehr zur Dynamik von umweltbezogenen Gerichtsverfahren in Europa [EN]