Seit einigen Jahren setzen Einzelpersonen und Organisationen zunehmend auch auf Europas einzigartiges System zum Schutz der Menschenrechte, um zur Bewältigung von Umweltproblemen beizutragen.

Mehrere vom Europarat entwickelte Völkerrechtsnormen wurden mit Erfolg angewendet, um in Umweltfragen Fortschritte zu erzielen – dazu zählen insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta und das Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat bisher Urteile in rund 300 Fällen mit Umweltbezug erlassen. Dabei berief er sich etwa auf das Recht auf Leben, auf freie Meinungsäußerung und auf Achtung des Familienlebens, um sie auf vielfältige Fragen wie Umweltverschmutzung, von Menschen verursachte oder natürliche Katastrophen und den Zugang zu umweltbezogener Information anzuwenden.

Auch auf innerstaatlicher Ebene stützen sich Aktivistinnen und Aktivisten auf die Europäische Menschenrechtskonvention, um die Regierungen zu weiteren Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Umweltzerstörung zu bewegen.

Erfolgreiche Vorsitze im Ministerkomitee des Europarates und mehrere andere Teile der Organisation haben dazu aufgerufen, bestehende Rechtsinstrumente zu stärken, um die Staaten Europas bei der Bewältigung der großen ökologischen Aufgaben, vor denen wir alle stehen, zu unterstützen.

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Neues Informationsblatt über die Umsetzung von EGMR-Urteilen in umweltbezogenen Fällen

Auch wenn die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ausdrücklich das Recht auf eine saubere und lärmarme Umwelt enthält, hat der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) seine diesbezügliche Rechtsprechung entwickelt und geurteilt, dass es gemäß der Konvention problematisch sein kann, wenn eine Person direkt und in hohem Ausmaß von Lärm oder anderen schädlichen Umwelteinflüssen betroffen ist. Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass schwerwiegende Umweltschäden das Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können. Außerdem obliegt es den Staaten nicht nur, jeglichen willkürlichen Eingriff zu unterlassen, sie haben auch die positive Verpflichtung, vernünftige und angemessene Maßnahmen zu verabschieden, um die Rechte des Einzelnen zu schützen.

Der Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einer Vielzahl von Fällen, die verschiedene Menschenrechte betreffen, mit Umweltfragen befasst. Im Mittelpunkt des neuen Informationsblattes stehen diese Themen: Umweltverschmutzung und -katastrophen beenden und verhindern; Umweltrisiken, Zugang zu Informationen und Entschädigung; Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung; Zugang zu Gerichten; Freiheit der Meinungsäußerung und Eigentumsrechte. Angeführt werden darin mehrere Beispiele von Maßnahmen, welche die Staaten im Rahmen der Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs verabschiedet und berichtet haben und mithilfe derer das Lebensumfeld des Einzelnen bewahrt und geschützt werden soll.
Mit Menschenrechten die Umwelt schützen

Strasbourg 20. OkTOBER 2020
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Menschenrechte zur Lösung von Umweltproblemen nutzen

 

FOKUS

„Gerichtsverfahren zum Klima – was Sie wissen müssen“

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Umwelt und dem Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention? Wie können Menschenrechtsnormen zur Stärkung des Umweltschutzes auf innerstaatlicher Ebene beitragen? Welche einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt es?
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