Personenbezogene Daten werden rund um die Uhr verarbeitet – am Arbeitsplatz von Personen, bei deren Kontakt mit Behörden, im Gesundheitswesen, beim Erwerb von Waren oder dem Gebrauch von Dienstleistungen, auf Reisen oder beim Surfen im Internet.

Viele Menschen kennen die Risiken im Zusammenhang mit ihren personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte in der Regel nicht. Sie wissen selten, was sie tun können, wenn sie den Eindruck haben, ihre Rechte wurden verletzt bzw. wissen nicht über die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden Bescheid.

Im Jahr 2006 beschloss der Europarat die Auflegung des Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, dem Tag an dem das Übereinkommen des Europarats zum Datenschutz, das „Übereinkommen 108“, zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Der Datenschutztag wird jetzt jährlich begangen und wird außerhalb Europas als „Privacy Day“ bezeichnet.

An diesem Tag organisieren Regierungen, Parlamente, nationale Datenschutzbehörden und andere Akteure Kampagnen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre. Es handelt sich um Kampagnen für die breite Öffentlichkeit, Bildungsprojekte für Lehrer und Schüler, Tage der offenen Tür bei Datenschutzbehörden und Konferenzen.

Das Übereinkommen ist der einzige internationale Vertrag in diesem Bereich und wird regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Datenschutzprinzipien immer den aktuellen Bedürfnissen entsprechen.

Konferenz in Brüssel zum Datenschutztag

Anlässlich des 18. Internationalen Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, veranstaltet der Europarat gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union (EDSB) und der Veranstalter-Organisation der CPDP-Konferenz („Computer, Privatsphäre und Datenschutz“) am 25. Januar in Brüssel eine eintägige Konferenz, um eine Bilanz der Vergangenheit zu ziehen und einen Ausblick auf die Zukunft zu geben.

Die Veranstaltung wird sich mit den positiven Auswirkungen befassen, die das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls, das die „Datenschutzkonvention 108“ des Europarates von 1981 modernisiert, auf den globalen Datenverkehr und den Schutz der betroffenen Personen haben kann. Das Änderungsprotokoll wurde von 31 Staaten ratifiziert und wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten, sobald die erforderlichen 38 Ratifizierungen vorliegen. Die Konferenz wird auch Gelegenheit bieten, das Bewusstsein für das geplante neue Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz zu schärfen, das derzeit vom Europarat ausgehandelt wird, und auf dessen Bedeutung für die Gestaltung der Entwicklung, Nutzung und Einführung von KI-Systemen weltweit hinzuweisen.

Die Konferenz bringt Personen aus der Politik und aus der Praxis zusammen, um aktuelle Projekte und Fragen zu erörtern und darüber zu diskutieren, wie man die Kräfte am besten bündeln kann, um den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern. Zu den Eröffnungsrednern gehören Patrick Penninckx, Leiter der Abteilung Digitale Entwicklung und Governance des Europarates, Wojciech Wiewiórowski, Europäischer Datenschutzbeauftragter, und Paul de Hert, Professor an der Freien Universität Brüssel.


 Konferenz-Website [EN]

Europarat Brüssel 25. Januar 2024
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Video des Forums zur „Konvention 108: Konvergenz und Expansion“ des Europarats auf der 11. internationalen Konferenz "Computer-, Privatleben-und Datenschutz“ (CDPC) [Januar 2018]

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Leitfaden

Rechte von internetnutzern

Der Europarat hat eine Leitfaden für Internetnutzer herausgegeben, um ihnen ein besseres Verständnis für Ihre Menschenrechte im Internet zu vermitteln und zu erläutern, welche Maßnahmen sie ergreifen können, wenn ihre Rechte missachtet werden.

In der Regel können diese Rechte in den Bedingungen von Internetunternehmen nachgelesen werden. Allerdings handelt es sich dabei oft um langatmige Vertragsbedingungen, die selten gelesen und noch seltener vollkommen verstanden werden. Der Leitfaden enthält auch einen speziellen Abschnitt zu Privatsphäre und Datenschutz.

Handbuch

Handbuch zum Europäischen Datenschutzrecht

Das Handbuch soll dazu dienen, das Bewusstsein für Datenschutz in der EU und den Mitgliedstaaten des Europarats zu stärken und Kenntnisse über diese Thematik zu verbessern, indem es als wichtiger Bezugspunkt für Leser dient. Das Handbuch richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, die nicht auf Datenschutz spezialisiert sind, sowie an Richter, nationale Datenschutzbehörden und andere Personen, die im Bereich des Datenschutzes tätig sind.

Videos

Im Fokus des Kurzfilms: Die Gefahren für die Personen, die private Daten auf illegale Art und Weise erwerben wollen.

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Was ist das Recht auf Privatleben und wie wird es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt?
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte, darunter dem Datenschutz, wirkt.

Referenztexte

Übereinkommen zum Datenschutz (Nr. 108)

Zusatzprotokoll betreffend die Aufsichtsbehörden und den grenzüberschreitenden Datenfluss (Nr. 181)