Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu und kennt keine geographischen Grenzen. Sie beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Hautfarbe und betrifft alle Arten familiärer Beziehungen und soziale Klassen. Statistiken zeigen, dass 12 % bis 15 % der Frauen in Europa jeden Tag Opfer häuslicher Gewalt sind. Sie ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit und muss bekämpft werden.

Seit 1990 fördert der Europarat aktiv den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, unter anderem durch die Verabschiedung der Empfehlung Rec (2002) 5 zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie durch die europaweite Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, in den Jahren 2006-2008.

Das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.

Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz sowie Strafverfolgung. Außerdem ruft es jeden einzelnen in der Gesellschaft dazu auf, seine/ihre Einstellung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu überdenken und strebt somit einen Bewusstseinswandel der Bürger, hauptsächlich der Männer und Jungen, an. Kurzum, das Übereinkommen ist ein erneuter Appell für mehr Gleichheit zwischen Mann und Frau, da Gewalt gegen Frauen auf der Ungleichstellung zwischen Frauen und Männern fußt und sich durch eine Kultur der Tolerierung und des Wegschauens fortsetzt.

2022
Erklärung von Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarates
Generalsekretärin Straßburg 24. November 2022
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Ukraine: Wir müssen Opfern sexueller Gewalt durch russische Soldaten helfen

Genau neun Monate nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine lesen wir immer mehr Berichte über mutmaßliche Kriegsverbrechen, darunter sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Leider wiederholt sich die Geschichte. Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, die von Kämpfern während bewaffneter Konflikte begangen werden, sind so alt wie der Krieg selbst.

Wir begehen daher den diesjährigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) unter schlechten Vorzeichen. Doch die beträchtliche Unterstützung, die viele unserer Mitgliedsstaaten Millionen von gewaltsam vertriebenen Menschen angeboten haben, gibt uns auch Hoffnung. Die überwältigende Unterstützung von nationalen und lokalen Behörden sowie Einzelpersonen ist ermutigend. Unter den bislang über sieben Millionen Flüchtlingen sind 90 % Frauen, Mädchen und Kinder, die im Hinblick auf sexuelle Gewalt und Menschenhandel besonders gefährdet sind. Für jene, die bereits Opfer derartiger Verbrechen wurden, müssen wir unsere Anstrengungen verdoppeln, um die Unterstützung zu verbessern, die ihnen angeboten wird. Und wir sollten darauf vorbereitet sein, diese Unterstützung künftig fortzusetzen.

Opfer erleben schreckliche Erniedrigungen und sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, von ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Infektionen bis hin zu psychischen und physischen Traumata. Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte müssen entsprechend ausgerüstet und vorbereitet sein, um auf Vergewaltigungsfälle im Rahmen einer koordinierten, einrichtungsübergreifenden Antwort zu reagieren, und medizinische und forensische Untersuchungen müssen gewährleistet sein, ebenso wie unmittelbare und langfristige Traumabehandlungen. Flüchtlinge, die geschlechtsbezogene Gewalt erlebt haben, benötigen Zugang zu dieser Art von Unterstützung und Beratung in einer Sprache, die sie verstehen, und in der sie sich wohl fühlen.

Wie wir in früheren Konflikten gesehen haben, ist fachliche Beratung erforderlich, um anhaltende Traumata zu bewältigen und die Stigmatisierung und eine sekundäre Viktimisierung zu verringern, die sich mit der Zeit entwickeln können. Tatsächlich zieht sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten sowohl unmittelbare als auch langfristige Folgen nach sich, wie beispielsweise die diesen Monat veröffentlichten Berichte der GREVIO zeigen, der unabhängigen Expertengruppe des Europarates, die für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zuständig ist (auch bekannt als Istanbul-Konvention).


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