2018
Europarat Straßburg 9. Oktober 2018
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10. Oktober: Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

Der 47 Staaten umfassende Europarat und die 28 Mitglieder zählende Europäische Union haben anlässlich des Europäischen und Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Die Erklärung unterstreicht die strikte Ablehnung der Todesstrafe der beiden Organisationen unter allen Umständen.

„Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar. Sie ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und läuft dem Recht auf Leben zuwider. Die Todesstrafe hat keine nachweisbare abschreckende Wirkung, und sie macht Justizirrtümer irreversibel.“ – Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

In Erwartung der Einführung eines Moratoriums ruft die Erklärung die Länder, welche die Todesstrafe noch immer anwenden – dazu zählt vor allem Weißrussland, das einzige europäische Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt wird, – dazu auf, alle bereits gefällten Todesurteile in Gefängnisstrafen umzuwandeln.

Außerdem werden die Mitgliedsstaaten des Europarates und der EU dringend dazu aufgefordert, die Mitwirkung an der Anwendung der Todesstrafe durch Drittstaaten zu vermeiden, beispielsweise indem sie Maßnahmen ergreifen, die den Handel mit Gütern verhindern, welche in der Folge dazu verwendet werden könnten, Hinrichtungen zu vollziehen.

Durch die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Europarat eine todesstrafenfreie Zone geschaffen, welche 47 Länder und über 830 Millionen Menschen umfasst.

Seit mehr als 20 Jahren haben in den Mitgliedstaaten des Europarates keine Hinrichtungen mehr stattgefunden.

 

2017
Europarat Straßburg 9. Oktober 2017
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10.Oktober: Europa gegen die Todesstrafe

Anlässlich des Europäischen und Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2017 haben der Europarat mit seinen 47 Mitgliedsländern und die Europäische Union mit 28 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. (Volltext siehe unten). In der Erklärung unterstreichen beide Organisationen ihre entschiedene Ablehnung gegen die Todesstrafe, unter allen Umständen.

Jene Staaten, die die Todesstrafe weiterhin anwendeten, werden in der Erklärung aufgerufen, die verhängten Todesstrafen in andere Strafen umzuwandeln und als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ein formelles Moratorium für Hinrichtungen einzuführen.

Durch die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Europarat in seinen 47 Mitgliedstaaten, die über 820 Millionen Einwohner zählen, eine todesstrafenfreie Zone geschaffen.

Seit über 20 Jahren wurde in keinem Mitgliedstaat des Europarates mehr die Todesstrafe vollzogen.

 

Gemeinsame Erklärung [EN]

Debatte: Rückkehr der Todesstrafe in Europa: Echte Gefahr oder Fiktion von Populisten? [EN]

Abschaffung der Todesstrafe: Informationsblatt zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Fällen der Todesstrafe

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2016
Europarat Straßburg 10. Oktober 2016
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Europäischer Tag gegen die Todesstrafe: Europarat und EU bekräftigen ihre entschiedene Ablehnung der Todesstrafe

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben anlässlich des Europäischen und Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Darin bekräftigen sie erneut, dass die beiden Organisationen die Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ablehnen, und unterstreichen, dass die Todesstrafe mit der Menschenwürde unvereinbar ist.

Siehe auch:

Präsident der Parlamentarischen Versammlung: „Abschaffung der Todesstrafe ist ein kontinuierlicher Kampf innerhalb und außerhalb unserer Grenzen“
10. Oktober – Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

2015
Europa bekräftigt seine entschiedene Ablehnung
Europarat Straßburg 9. Oktober 2015
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Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) haben der 47 Nationen umfassende Europarat und die 28 Mitgliedsstaaten zählende Europäische Union eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre entschlossene Ablehnung der Todesstrafe unterstreichen und Länder in ganz Europa dazu aufrufen, Schritte zu ihrer Abschaffung zu unternehmen.

Die Erklärung des Generalsekretärs des Europarates, Thorbjørn Jagland, und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, verweist darauf, dass seit 1997 kein Mitgliedsstaat des Europarates oder der EU Hinrichtungen vollzogen hat.

Außerdem werden diejenigen europäischen Länder, die dies noch nicht getan haben, dazu aufgefordert, zwei Protokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, durch die die Todesstrafe abgeschafft werden soll.

Pressemitteilung mit Kontaktdetails und Verweisen auf die Protokolle

2014
  • Gemeinsame Erklärung des Generalsekretärs des Europarates und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Straßburg, 09.10.2014 - „Am Europäischen und Internationalen Tag gegen die Todesstrafe haben die Europäische Union und der Europarat erneut ihre nachdrückliche und uneingeschränkte Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen sowie ihre Entschlossenheit zu ihrer weltweiten Abschaffung erneut bekräftigt. Wir sind äußerst besorgt über Rückschritte in einigen Ländern, wie etwa Massenprozesse, die zu einer großen Zahl von Todesurteilen geführt haben, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Todesstrafe in der nationalen Gesetzgebung oder die Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach einem Zeitraum von mehreren Jahren.

In den letzten 17 Jahren hat in unseren Mitgliedsstaaten keine Hinrichtung stattgefunden. Die Europäische Union und der Europarat begrüßen die Tatsache, dass mittlerweile alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die beiden Protokolle Nr. 6 und 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert haben und appellieren an alle anderen europäischen Staaten, die dies noch nicht getan haben, diese Instrumente zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Die Europäische Union und der Europarat bedauern zutiefst die jüngsten Hinrichtungen in Weißrussland, dem einzigen europäischen Land, das diese Form der Bestrafung anwendet. Sie fordern Weißrussland dringend auf, das Strafmaß der beiden übrigen 2013 zum Tode verurteilten Personen umzuwandeln und als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen.

Beide Organisationen begrüßen die jüngsten Schritte, die die Afrikanische Union zur Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen hat. Außerdem bewerten sie positiv, dass aufgrund der jüngsten Ratifizierungen des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 15. Dezember 1989, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat, die Zahl der Vertragsstaaten auf 81 gestiegen ist. Sie ermutigen alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dieses Protokoll anlässlich des 25. Jahrestags seiner Verabschiedung 2014 zu ratifizieren.

Die Europäische Union und der Europarat rufen alle Mitglieder der Vereinten Nationen dazu auf, die Resolution über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu unterstützen. Über diese wird bei der 69. Sitzung der UN-Generalversammlung im Dezember 2014 abgestimmt.“

2013
  • Gemeinsame Erklärung Europarat / EU

Straßburg, 09.10.2013 – Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, haben anlässlich des 7. Europäischen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

In der Erklärung bekräftigen Generalsekretär Jagland und die Hohe Vertreterin Ashton erneut ihre nachdrückliche Ablehnung der Anwendung der Todesstrafe, indem sie ihre Unmenschlichkeit und Grausamkeit sowie gleichzeitig ihren geringen Abschreckungseffekt unterstreichen.

Trotz der ermutigenden wachsenden Bewegung zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe stellen sie fest, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in verschiedenen Ländern und die Stimmen, die sich – auch in Europa – für die Todesstrafe aussprechen, deutlich machen, dass Erklärungen, warum sie dem Recht auf Leben und der Menschenwürde zuwiderläuft, weiterhin unbedingt erforderlich sind.

Sie begrüßen die jüngsten wichtigen Schritte zur Abschaffung auf internationaler Ebene, rufen alle europäischen Länder dazu auf, die Todesstrafe unter allen Umständen gesetzlich abzuschaffen, und bedauern, dass Weißrussland – als einziges europäisches Land – diese weiterhin anwendet.

Hinweise

1.       Im September 2007 erklärte das Ministerkomitee des Europarates den 10. Oktober zum „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe". Er ist ein europäischer Beitrag zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, der jedes Jahr am selben Tag begangen wird. Der Europäische Tag gegen die Todesstrafe wird seit 2008 von der Europäischen Union gefördert.

2.       Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet die Anwendung der Todesstrafe in Friedenszeiten. Es wurde bislang von 46 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert. Die Russische Föderation, in der derzeit ein Moratorium für die Todesstrafe besteht, hat das Protokoll 1997 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

3.       Protokoll Nr. 13. zur Konvention weitet das Verbot zur Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen aus, auch auf Kriegszeiten. Von den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben nur Aserbaidschan und die Russische Föderation das Protokoll noch nicht unterzeichnet. Armenien hat es 2006 unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Polen hat kürzlich Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Ratifizierung in naher Zukunft ermöglichen.

4.       Das Recht auf Leben ist in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Hintergrundinformationen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dieser Frage erhalten Sie hier.

5.       Den vollständigen Text der gemeinsamen Erklärung von Thorbjørn Jagland und Catherine Ashton zum diesjährigen Europäischen und Internationalen Tag gegen die Todesstrafe finden Sie hier.

2012
  • Gemeinsame Erklärung von Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

„Die Todesstrafe ist unmenschlich und sinnlos. Die Erfahrung hat uns auch gelehrt, dass sie keine abschreckende Wirkung hat. Kein Justizsystem ist unfehlbar und jedes Fehlurteil kann den tragischen Verlust eines unschuldigen Menschenlebens bedeuten.

Die Abschaffung der Todesstrafe in ganz Europe und darüber hinaus ist ein gemeinsames Ziel aller Mitgliedsstaaten. In den letzten fünfzehn Jahren wurde auf dem Gebiet unserer Mitgliedsstaaten keine Hinrichtung vollzogen.

Die Europäische Union und der Europarat rufen alle europäischen Staaten, welche die Todesstrafe noch nicht de jure unter allen Umständen abgeschafft haben, dazu auf, dies durch Ratifizierung der entsprechenden Protokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu tun. (weiter...)

  • Erklärung des Ministerkomitees zur Todesstrafe

„Anlässlich des 10. Oktober 2012, dem europäischen und internationalen Tag gegen die Todesstrafe, und zur Unterstützung der gemeinsamen Erklärung von Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, bekräftigt das Ministerkomitee seine entschiedene Ablehnung der Todesstrafe überall und unter allen Umständen.

Es begrüßt die Tatsache, dass auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten des Europarates keine Todesurteile mehr vollstreckt werden. Es ermutigt die Länder, welche diese Strafe noch anwenden, einschließlich jener Länder, die einen Beobachterstatus beim Europarat haben, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Moratorium einzuführen.

Das Ministerkomitee appelliert an alle Länder in Europa und darüber hinaus, die Resolution über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu unterstützen, über die im Dezember 2012 im Rahmen der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen abgestimmt wird.“

Die Erklärung wurde bei der 1152. Sitzung der Ständigen Vertreter am 10. Oktober 2012 durch das Ministerkomitee verabschiedet.