Das Ministerkomitee des Europarates hat am 26. September 2007 beschlossen, einen „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe" einzuführen, der jedes Jahr am 10. Oktober begangen wird. Der Europarat spielt eine Vorreiterrolle bei der Abschaffung der Todesstrafe und hat erreicht, dass es in Europa seit 1997 de facto keine Todesstrafe mehr gibt. Der Tag ist ein europäischer Beitrag zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, der jedes Jahr ebenfalls am 10. Oktober stattfindet.

2022
Gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters, im Namen der Europäischen Union, und der Generalsekretärin des Europarats
Europarat Strassburg 9. Oktober 2022
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Europäischer Tag und Welttag gegen die Todesstrafe, 10. Oktober 2022

Anlässlich des Europäischen Tages und Welttages gegen die Todesstrafe bekräftigen die Europäische Union (EU) und der Europarat erneut entschieden ihre klare Haltung gegen die Todesstrafe, zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen.

2022 jährt sich das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zum 20. Mal. Wir sprechen all jenen Mitgliedstaaten des Europarats, die die Todesstrafe bereits vollständig abgeschafft haben – zu diesen zählen alle Mitgliedstaaten der EU – unsere Anerkennung aus und fordern die beiden letzten Mitgliedstaaten des Europarats, die diesem Protokoll noch nicht beigetreten sind, Armenien und Aserbaidschan, dazu auf, dies unverzüglich zu tun.

Wir sehen den weltweiten Trend, diese grausame, unmenschliche und wirkungslose Strafe abzuschaffen, durch die Tatsache bestätigt, dass die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe immer noch anwenden, weltweit stetig abnimmt. In 18 Staaten, einer Minderheit von 9 % unter allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, wurden im Jahr 2021 noch Hinrichtungen vollstreckt. Wir fordern diese Staaten auf, ein Moratorium für die Todesstrafe – als einen ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe – einzuführen.

Die EU und der Europarat verurteilen die vor Kurzem in der besetzten ukrainischen Stadt Donezk verhängten Todesurteile auf das Schärfste. Wir heben hervor, dass diese Urteile sowohl mit den europäischen Menschenrechtsnormen als auch mit dem Völkerrecht, einschließlich der Genfer Abkommen, unvereinbar sind, begrüßen die Freilassung Verurteilter und nehmen sie mit Erleichterung zur Kenntnis. Ebenso bedauern wir die politisch motivierte Änderung des belarussischen Strafgesetzbuchs, mit der die Todesstrafe nun auch für „versuchte terroristische Handlungen“ verhängt werden kann – wohl mit dem Ziel, auf diese Weise letztlich gegen politisch Andersdenkende vorzugehen – und fordern die zuständigen Stellen nachdrücklich auf, diese Entscheidung zurückzunehmen. Zudem fordern wir Singapur, Iran, Saudi-Arabien sowie weitere Länder, in denen die Anzahl der Hinrichtungen in jüngster Zeit gestiegen ist, auf, sich dem weltweiten Trend anzuschließen und von der Anwendung dieser unmenschlichen Strafe abzusehen.

Die EU und der Europarat begrüßen, dass Kasachstan das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Ziel in der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe besteht, ratifiziert hat. Ferner sprechen wir Papua-Neuguinea, der Zentralafrikanischen Republik und Äquatorialguinea unsere Anerkennung dafür aus, dass sie im Jahr 2022 die Todesstrafe abgeschafft haben.

Die Todesstrafe gibt es nicht ohne unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Todestrakt bedeutet Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit einer Person über lange Zeit. Das seelische Leid angesichts der bevorstehenden Hinrichtung sowie brutale Hinrichtungsmethoden bedeuten Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention; was in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit Langem anerkannt ist.

Schließlich ermutigen die EU und der Europarat alle Staaten, sich der globalen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen anzuschließen, die 2017 auf den Weg gebracht worden ist und derzeit 62 Staaten umfasst, die sich verpflichten, den Handel mit Gütern, die für Folter und Hinrichtungen verwendet werden können, einzuschränken.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie dient nicht der Abschreckung vor Straftaten. Kein Rechtssystem ist gegen Irrtum gefeit, was dazu führen kann, dass unschuldige Menschen hingerichtet werden. Wir werden so lange nicht schweigen, bis keine Todesurteile mehr verhängt werden.