Durch das Internet sind Informationen – darunter auch personenbezogene Daten – heute leichter und schneller denn je zugänglich und austauschbar. Die Nutzerinnen und Nutzer stellen ihre persönlichen Daten aus vielfältigen Anlässen im Internet zur Verfügung, bewusst und bisweilen unbewusst. Zu diesen Anlässen zählen der Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die Teilnahme an Spielen, E-Learning und das Entrichten von Steuern.

Die sozialen Interaktionen finden ebenfalls zunehmend über das Internet statt, etwa in Sozialen Netzwerken. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, aber auch Gefahren für die Privatsphäre. Der grenzüberschreitende Charakter des Internets, der den freien Datenaustausch zwischen den Ländern ermöglicht, birgt auch neue Fragen und Probleme.

 

Datenschutzkonvention

Der Europarat verabschiedete 1981 den ersten internationalen Vertrag, der sich mit dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner persönlichen Daten befasst: das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, bekannt als „Konvention 108“.

In technischer Hinsicht wurde der Vertrag neutral formuliert, weshalb seine Bestimmungen auch heute ungeachtet der einschlägigen Entwicklungen in vollem Umfang gültig sind. Um die Grundsätze des Datenschutzes an die neuen Instrumente und Praktiken anzupassen, wird der Text derzeit aktualisiert. Das Übereinkommen ist bis heute der einzige rechtsverbindliche internationale Vertrag mit weltweitem Anwendungsbereich und steht jedem Land offen. Es hat das Potenzial, auf der ganzen Welt als Norm anerkannt zu werden.

Die Konvention gibt den Staaten eine Reihe von Grundsätzen vor, die in innerstaatliches Recht umzusetzen sind, darunter die Datenerhebung und -verarbeitung nach Treu und Glauben und nach gesetzlich festgelegten Verfahren, die Zweckbindung, der Grundsatz, die Daten nicht länger aufzubewahren als für den vorgesehen Zweck notwendig, sowie das Recht des Einzelnen, ihn betreffende Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen.

Ein Zusatzprotokoll sieht die Schaffung unabhängiger Kontrollstellen in den einzelnen Vertragsstaaten vor, um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze zu gewährleisten, und legt Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Datenverkehr fest.

Über 50 Länder haben die Konvention 108 ratifiziert, viele andere haben sie bei der Ausarbeitung von Datenschutzvorschriften als Vorbild verwendet. Außereuropäische Staaten mit geeignetem Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes lädt der Europarat zum Beitritt zur Konvention 108 ein.

Darüber hinaus hat der Europarat eine Reihe von Empfehlungen verabschiedet, um die konkrete Umsetzung der in dem Übereinkommen verankerten allgemeinen Grundsätze in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu gewährleisten:

Im Jahr 2013 verabschiedete das Ministerkomitee eine Erklärung zu den Gefahren für die Grundrechte, die von digitalem Tracking und anderen Überwachungstechnologien ausgehen.

Um das Bewusstsein für Fragen des Datenschutzes zu stärken, initiierte der Europarat 2007 den Europäischen Datenschutztag, der weltweit am 28. Januar – dem Tag, an dem die Datenschutzkonvention zur Zeichnung aufgelegt wurde – begangen wird.