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Europäische Justizminister unterstützen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben erneut ihre Unterstützung für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bekräftigt und sich für eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs ausgesprochen.

Im Rahmen des belgischen Vorsitzes verabschiedeten die Regierungsvertreter am Ende einer zweitägigen Konferenz in der belgischen Hauptstadt einstimmig die Brüsseler Erklärung sowie einen entsprechenden Aktionsplan.

In der Erklärung werden die bisher erzielten Ergebnisse des Reformprozesses des EGMR begrüßt, insbesondere der starke Rückgang der vor dem Gerichtshof anhängigen Fälle. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass derzeit zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um angemessen auf Herausforderungen wie Mehrfachbeschwerden aufgrund von nicht umgesetzten Urteilen zu reagieren.

In dem Aktionsplan werden daher eine Reihe von Maßnahmen genannt, die vom Europarat, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den nationalen Behörden ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs rasch und wirksam umgesetzt werden.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, erklärte: „Europa besitzt weltweit das beste System für den internationalen Menschenrechtsschutz, worauf wir alle stolz sein können.“

„Der Europarat, der Gerichtshof und die Mitgliedsstaaten haben eine gemeinsame Verantwortung, die darin besteht, die wirksame Funktionsweise und den kontinuierlichen Schutz von rund 820 Millionen Menschen auf dem gesamten Kontinent zu gewährleisten.“

Links zum Factsheet zur Reform des EGMR und zur Webseite zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs

 


Überwachung der Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention
Europarat Brüssel 27. März 2015
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