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Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (GRETA)
Neue Berichte über Menschenhandel in vier Mitgliedsstaaten

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel, GRETA, hat ihre ersten Berichte über Aserbaidschan, die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, die Niederlande und Schweden veröffentlicht.

In Hinblick auf Aserbaidschan unterstreicht GRETA, dass mehr getan werden müsse, um den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verhindern und zu bekämpfen. Zudem soll – in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft – der Nachfrage nach Dienstleistungen der Menschenhandelsopfer entgegengewirkt werden.

Der Bericht über die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“ fordert die Behörden auf, die Identifizierung der Opfer zu verbessern, mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen und mit der Arbeitsinspektion zusammenzuarbeiten sowie Menschenhandelsopfer langfristig zu unterstützen, um so ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

GRETA empfiehlt außerdem, dass in den Niederlanden die Strafverfolgungsbehörden nicht die alleinige Verantwortung für die Identifizierung der Menschenhandelsopfer tragen. Auch soll diese Identifizierung von etwaigen Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung vollständig unabhängig sein.

In Hinblick auf Schweden betont GRETA, dass größeres Augenmerk auf den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft gelegt werden müsse, um so eine umfassende Bekämpfung von Menschenhandel zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass die Identifizierung und Unterstützung der Opfer nicht von deren Kooperation bei etwaigen Ermittlungen abhängig gemacht wird.

Die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist im Jahr 2005 ausgearbeitet worden. Sie wurde bisher von 41 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie vom Nichtmitglied Weißrussland ratifiziert. GRETA überprüft, inwieweit diese Länder die Konvention umsetzen.

Straßburg 18/06/2014
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