Zurück Urteil der Großen Kammer: Ein Internet-Nachrichtenportals ist für beleidigende Online-Kommentare von Nutzern verantwortlich

Urteil der Großen Kammer: Ein Internet-Nachrichtenportals ist für beleidigende Online-Kommentare von Nutzern verantwortlich

In einem heute veröffentlichten Urteil der Großen Kammer im Fall Delfi AS gegen Estland (Beschwerde Nr. 64569/09) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit fünfzehn gegen zwei Stimmen festgestellt, dass keine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) vorlag.

In dem Fall untersuchte der Gerichtshof zum ersten Mal eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Verantwortung von Internet-Nachrichtenportalen für Kommentare, die Nutzer darauf hinterlassen.

Das beschwerdeführende Unternehmen Delfi AS, das zu kommerziellen Zwecken ein Nachrichtenportal betreibt, war von nationalen Gerichten für beleidigende Kommentare verantwortlich gemacht worden, die Besucher unter einem seiner Online-Artikel über eine Fährgesellschaft hinterließen. Auf Antrag der Anwälte des Besitzers des Fährunternehmens entfernte Delfi die beleidigenden Kommentare etwa sechs Wochen nach ihrer Veröffentlichung.

Der Fall betrifft also die Pflichten und die Verantwortung von Internet-Nachrichtenportalen, die zu kommerziellen Zwecken eine Plattform zur Verfügung stellen, das der Veröffentlichung von Nutzerkommentaren zu davor publizierten Informationen dient. Dabei hinterlassen manche Nutzer, seien sie namentlich angegeben oder anonym, eindeutig unzulässige Äußerungen, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der vorliegende Fall betrifft jedoch nicht andere Arten von Internetforen, auf denen Nutzer Kommentare veröffentlichen können, etwa Diskussionsforen, Schwarze-Brett-Seiten im Internet oder Soziale Medien.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 16. Juni 2015
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