Das europäische Menschenrechtssystem beschränkt sich nicht nur auf den Schutz von Menschen, sondern trägt auch zum Schutz der Umwelt bei. Auf dem gesamten Kontinent haben sich Einzelpersonen und Organisationen auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta und die Berner Konvention berufen, um Maßnahmen gegen den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und für den Naturschutz zu fordern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits über fast 300 Beschwerden mit Bezug zur Umwelt entschieden. Unter Anwendung von Rechten wie dem Recht auf Leben, der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Achtung des Familienlebens hat er sich mit Themen wie Luftverschmutzung, Naturkatastrophen und dem Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen befasst. Besuchen Sie die Wissensaustausch-Plattform des EGMR, um mehr zu erfahren.

Aktivistinnen und Aktivisten nutzen auch auf nationaler Ebene Menschenrechtsgesetze, um Regierungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und dem Kampf gegen den Klimawandel zur Rechenschaft zu ziehen.

Um seine Arbeit zu fördern, hat der Europarat wichtige neue Initiativen auf den Weg gebracht:

Die Staatsanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden spielen in diesem Bereich eine wesentliche Rolle. In den vom Beirat der europäischen Staatsanwälte veröffentlichten Leitlinien wird erläutert, wie Staatsanwältinnen und -anwälte in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen vorgehen können.

Umweltprobleme betreffen auch schutzbedürftige Gruppen. Im Jahr 2025 veröffentlichte der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ein Informationsblatt, in dem die besonderen Herausforderungen für Minderheiten und indigene Gemeinschaften, insbesondere das Volk der Samen, hervorgehoben und entsprechende Maßnahmen vorgestellt werden.


Warum ist das wichtig?

Umweltschäden sind auch eine Frage der Menschenrechte. Umweltverschmutzung, Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt stellen eine Bedrohung für die Gesundheit, die Lebensbedingungen und die Zukunft der Menschen dar. Durch die Verknüpfung von Umweltschutz und Menschenrechten gibt der Europarat Einzelpersonen und Gruppen wirksame Instrumente an die Hand, um Veränderungen einzufordern. Gleichzeitig unterstützt er die europäischen Regierungen dabei, im Interesse einer größeren Gerechtigkeit ihre Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten zu verstärken.

Zurück Neues Informationsblatt über die Umsetzung von EGMR-Urteilen in umweltbezogenen Fällen

Neues Informationsblatt über die Umsetzung von EGMR-Urteilen in umweltbezogenen Fällen

Auch wenn die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ausdrücklich das Recht auf eine saubere und lärmarme Umwelt enthält, hat der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) seine diesbezügliche Rechtsprechung entwickelt und geurteilt, dass es gemäß der Konvention problematisch sein kann, wenn eine Person direkt und in hohem Ausmaß von Lärm oder anderen schädlichen Umwelteinflüssen betroffen ist. Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass schwerwiegende Umweltschäden das Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können. Außerdem obliegt es den Staaten nicht nur, jeglichen willkürlichen Eingriff zu unterlassen, sie haben auch die positive Verpflichtung, vernünftige und angemessene Maßnahmen zu verabschieden, um die Rechte des Einzelnen zu schützen.

Der Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einer Vielzahl von Fällen, die verschiedene Menschenrechte betreffen, mit Umweltfragen befasst. Im Mittelpunkt des neuen Informationsblattes stehen diese Themen: Umweltverschmutzung und -katastrophen beenden und verhindern; Umweltrisiken, Zugang zu Informationen und Entschädigung; Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung; Zugang zu Gerichten; Freiheit der Meinungsäußerung und Eigentumsrechte. Angeführt werden darin mehrere Beispiele von Maßnahmen, welche die Staaten im Rahmen der Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs verabschiedet und berichtet haben und mithilfe derer das Lebensumfeld des Einzelnen bewahrt und geschützt werden soll.
Mit Menschenrechten die Umwelt schützen

Strasbourg 20. OkTOBER 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page
multimedia

Menschenrechte zur Lösung von Umweltproblemen nutzen

 

FOKUS

„Gerichtsverfahren zum Klima – was Sie wissen müssen“

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Umwelt und dem Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention? Wie können Menschenrechtsnormen zur Stärkung des Umweltschutzes auf innerstaatlicher Ebene beitragen? Welche einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt es?
Mehr zur Dynamik von umweltbezogenen Gerichtsverfahren in Europa [EN]