Zuschüsse durch den Europarat

Gemäß den Bestimmungen des Europarates, die die Vergabe von Zuschüssen regeln, ist das Sekretariat verpflichtet, die Ex-post-Veröffentlichung aller vom Europarat im Laufe eines Jahres vergebenen Zuschüsse zu gewährleisten. Diese interne Verpflichtung zur Transparenz wird durch die Vertragsvereinbarungen mit bestimmten Geldgebern, insbesondere mit der Europäischen Union, weiter verstärkt.
Was ist ein Zuschuss?
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die der Europarat einer Empfängerin oder einem Empfänger zur Finanzierung eines Projekts oder einer bestimmten Aktivität („Projektzuschuss“) oder zur Finanzierung operativer Ausgaben[1] („Betriebskostenzuschuss“) gewährt. Diese Begriffsbestimmung gilt unabhängig vom Status der Zuschussempfängerin oder des Zuschussempfängers (öffentliche oder private Person, juristische oder natürliche Person). Die Ziele dieser Person dürfen allerdings nicht profitorientiert sein.
[1] Ein Betriebskostenzuschuss darf im Normalfall nicht länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate Gegenstand einer Zuschussvereinbarung sein.
Welche Bedingungen muss ein Zuschuss erfüllen?
Für einen Zuschuss müssen diese Bedingungen zutreffen:
- Der Zweck des Zuschusses ist die Unterstützung der Empfängerin bzw. des Empfängers beim Erreichen ihrer bzw. seiner Ziele.
- Der Zuschuss steht im Einklang mit dem allgemeinen Ziel, die Werte des Europarates zu fördern. Diese Bedingungen müssen beide erfüllt sein.
Diese Bedingungen müssen beide erfüllt sein.
Verfahren zur Vergabe von Zuschüssen
Das Verfahren zur Vergabe von Zuschüssen des Europarates beruhen auf diesen Grundsätzen: Transparenz, Rückwirkungsverbot, Kumulierungsverbot, Profitverbot, Kofinanzierung und Nichtdiskriminierung.
Wann kann ein Zuschuss verwendet werden?
Zuschüsse sind in Artikel 43 bis der Finanzordnung, der durch Anordnung 1374 implementiert wird, vorgesehen.
Anordnung 1374 gilt für jegliches Zuschussverfahren ungeachtet der Finanzierungsquelle. Dazu gehören der ordentliche Haushalt, die freiwilligen Beiträge und Zuschussvereinbarungen mit externen Geldgebern.
Liste der Zuschüsse, die der Europarat im Rahmen der gemeinsamen Programme EU/Europarat und der freiwilligen Beiträge vergeben hat
Kosovo*1 - “All references to Kosovo, whether the territory, institutions or population, in this text shall be understood in full compliance with United Nations' Security Council Resolution 1244 and without prejudice to the status of Kosovo.”
Palestine*2 - “This designation shall not be construed as recognition of a State of Palestine and is without prejudice to the individual positions of Council of Europe member States on this issue.”