Vorsitz im MK – Vereinigtes Königreich
Albanien übernimmt den Vorsitz vom Vereinigten Königreich
Die 122. Sitzung des Ministerkomitees fand in Straßburg unter dem Vorsitz von William Hague, Außenminister des Vereinigten Königreichs, statt. Mit dieser Sitzung endet der sechsmonatige britische Vorsitz im Ministerkomitee, dessen Hauptaugenmerk darauf lag, Wege zur Wahrung der Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu finden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung und im Anschluss an seine Bestandsaufnahme übergab William Hague den Vorsitz an den Stellvertretenden Premierminister und Außenminister Albaniens Edmond Haxhinasto, der wiederum die Prioritäten des sechsmonatigen Vorsitzes seines Landes vorstellte. (weiter...)
Straßburg, 25. April 2012 – Der Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates und Außenminister des Vereinigten Königreichs, William Hague, hat heute folgende Erklärung veröffentlicht:
„Als Mitgliedsstaaten des Europarates ist es an uns, sicherzustellen, dass Bosnien und Herzegowina das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 im Fall Bosnien und Herzegowina gegen Sejdic-Finci wirksam umsetzt. Das Urteil fordert, dass das Land seine Verfassung dahingehend ändert, dass keiner Einzelperson aufgrund ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft die Bewerbung um ein politisches Amt verwehrt wird.
Ich bedauere, dass die Gemeinsame Interimskommission des Parlaments von Bosnien und Herzegowina noch keine ausreichenden Fortschritte zur vollständigen Umsetzung dieses Urteils gemacht hat. Der Europäische Rat hat im März letzten Jahres klargestellt, dass es der Europäischen Union nicht möglich sein wird, ihr Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina in Kraft zu setzen, bevor nicht glaubwürdige Bemühungen zum Abschluss dieser Frage unternommen werden.
Ich hoffe daher, bis zur nächsten Menschenrechts-Sitzung des Ministerkomitees im Juni bedeutende und konkrete Fortschritte hin zur vollständigen Umsetzung zu sehen. Ich fordere die politische Führung Bosnien und Herzegowinas auf, entschlossen zu handeln, um ihre langjährigen Diskussionen in dieser Frage schnell und im Einklang mit dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs abzuschließen.
Ich verstehe gut, dass eine Einigung über eine Verfassungsreform in keinem Land einfach ist, und insbesondere nicht in Bosnien und Herzegowina. Ich weiß auch, dass dieses spezielle Problem in der Verfassung begründet ist, die durch das Friedensabkommen von Dayton eingeführt wurde. Gleichwohl ist Bosnien und Herzegowina nicht das erste Land, das aufgefordert wurde, seine Verfassung entsprechend den europäischen Standards zu ändern, und ich appelliere nachdrücklich an seine Führung, unverzüglich zu handeln, nicht zuletzt um sicherzustellen, dass das Land auf seinem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft nicht weiter hinter seinen Nachbarn zurückfällt."
Weitere Informationen zum Fall Sejdic und Finci
Bosnien und Herzegowina im Europarat
Referenz-Webseiten
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