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Konferenz auf hoher Ebene
Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention: neue Synergien

Im Rahmen des Vorsitzes Bosnien und Herzegowinas im Ministerkomitee des Europarates hat am 20. Oktober 2015 in Sarajewo eine Konferenz auf hoher Ebene zum Thema „Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention: neue Synergien“ stattgefunden. Semiha Borovac, Ministerin für Menschenrechte und Flüchtlinge Bosnien und Herzegowinas, eröffnete die Konferenz.

Seitdem die Istanbul-Konvention vor etwa einem Jahr, am 1. August 2014, in Kraft getreten ist, liegt das allgemeine Augenmerk auf der Überwachung der Umsetzung dieses bahnbrechenden internationalen Rechtsinstruments. Die wirksame Umsetzung der Konvention hängt vor allem von der Bereitschaft und Fähigkeit der Regierungen ab, die Tätigkeit ihrer verschiedenen Behörden zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu koordinieren, sowie von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und Parlamenten.

Ziel der Konferenz war es, einen Denkprozess über neue Synergien auf mehreren Ebenen in Gang zu bringen: (1) auf Regierungsebene, durch neue oder bereits bestehende offizielle Koordinierungsstellen; (2) auf Parlamentsebene, durch die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Abgeordnete; und (3) auf Ebene der Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Die Konferenz bot eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen und Fachwissen sowie zur Vernetzung der Teilnehmer, darunter Vertreter der Vertragsstaaten und von Ländern, welche die Zeichnung, Ratifizierung oder den Beitritt in Betracht ziehen.

Von besonderer Bedeutung war die Veranstaltung für Bosnien und Herzegowina, aber auch für alle anderen Mitgliedsstaaten des Europarates, sowohl für jene, welche die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert haben, als auch für jene, in denen der Ratifizierungsprozess derzeit im Gange ist.

Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, Erfahrungen über den aktuellen Stand der Umsetzung der Konvention und der diesbezüglichen Überwachung in den Mitgliedsstaaten des Europarates kennenzulernen und auszutauschen. Auch wenn seit dem Inkrafttreten erst wenig Zeit vergangen ist, kann der Schluss gezogen werden, dass bereits beträchtliche Fortschritte gemacht wurden.

In den Vorträgen und Diskussionen wurde auf die besondere Bedeutung koordinierter Maßnahmen hingewiesen; auch die Konvention selbst ruft die einschlägigen Institutionen und die relevanten Akteure, Dienststellen, internationalen und Nichtregierungsorganisationen zu einer koordinierten Zusammenarbeit auf.

Überdies wurden die Verpflichtungen und die besonderen Aufgaben der parlamentarischen Versammlungen hinsichtlich diverser Aspekte der Umsetzung und Überwachung der Konvention erörtert. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Parlamentarier in die offiziellen, multidisziplinären Koordinierungsgremien eingebunden sind, welche in den Mitgliedsstaaten die Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt koordinieren, umsetzen, überwachen und bewerten. Eine umfassende, geschlechtersensible Politik und die Erhebung von Daten über Gewaltfälle sind die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung und Kontrolle der Konvention.

Die Teilnehmer stellten erneut die herausragende Rolle der Zivilgesellschaft fest: Seit Langem unterstützt sie die Opfer von häuslicher Gewalt gegen Frauen durch verschiedene Arten direkter Hilfe und Arbeit mit den Opfern.

Darüber hinaus bestätigten alle Teilnehmer, dass die Prävention der Gewalt ein zentraler Faktor bei der Ausarbeitung wirksamer Maßnahmen sein muss.

Der bosnische Vorsitz im Ministerkomitee möchte allen Teilnehmern, Organisatoren und Mitveranstaltern für ihren wertvollen Beitrag zum Erfolg der Konferenz danken.

Vorsitz im Ministerkomitee Sarajewo 20. Oktober 2015
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