Zurück Konvention des Europarates gegen illegalen Handel mit menschlichen Organen

Europarat

Das Ministerkomitee des Europarates hat eine internationale Konvention verabschiedet, um illegalen Handel mit menschlichen Organen zu Transplantationszwecken strafbar zu machen und die Opfer zu schützen. Außerdem soll sie die nationale und internationale Zusammenarbeit erleichtern, um die Täter wirksamer zu verfolgen.

Die Konvention fordert die Regierungen auf, die illegale Entnahme menschlicher Organe aus lebenden oder toten Spendern mit Strafe zu bewehren:

– falls die Entnahme ohne die freiwillige, bewusste und eindeutige Einwilligung des Spenders erfolgt oder, im Falle eines toten Spenders, die Entnahme gemäß innerstaatlichem Recht nicht zulässig ist;
– falls ein lebender Spender oder ein Dritter im Austausch für ein entnommenes Organ einen Geldbetrag oder einen vergleichbaren Vorteil erhält;
– falls ein Dritter im Austausch für ein Organ, das einem toten Spender entnommen wurde, einen Geldbetrag oder einen vergleichbaren Vorteil erhält.

Die Konvention sieht überdies den Schutz und die Entschädigung von Opfern sowie Präventionsmaßnahmen vor, um einen transparenten und gleichberechtigten Zugang zu Transplantationen zu gewährleisten.

Aufgrund ihres weltweiten Anwendungsbereichs soll die Konvention in Kürze für Mitgliedsstaaten und Nichtmitgliedsstaaten des Europarates zur Zeichnung aufgelegt werden. Spanien hat angeboten, die diesbezügliche Zeremonie Ende 2014 oder Anfang 2015 auszurichten.

Konvention und erläuternder Bericht
Factsheet
Pressemitteilung

Straßburg 09/07/2014
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