Während ihres Besuchs im Fürstentum Liechtenstein im April 2025 untersuchte die Delegation des CPT die Behandlung von im Landesgefängnis Vaduz inhaftierten Personen sowie von Personen in Polizeigewahrsam. Außerdem führte sie Gespräche mit Personen, die von liechtensteinischen Gerichten verurteilt und in Einrichtungen in Österreich und der Schweiz festgehalten wurden, und evaluierte die rechtlichen Schutzvorkehrungen bei Zwangseinweisungen von Patienten in psychiatrische Kliniken im Ausland.
Insgesamt begrüßt das Komitee, dass Liechtenstein hinsichtlich der Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, weitgehend CPT-Standards erfüllt, und hebt eine Anzahl von positiven Praktiken hervor. Einen vorbildlichen Eindruck machten insbesondere die konstruktiven Beziehungen zwischen Personal und Insassen im Landesgefängnis Vaduz, die – im Sinne des Konzepts der dynamischen Sicherheit – von häufigen und respektvollen Interaktionen geprägt waren.
Nichtsdestotrotz äußert das Komitee in seinem Bericht die Besorgnis, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, in weiten Teilen Lücken aufweisen beziehungsweise veraltet sind und in Widerspruch zu langjährigen Empfehlungen des Komitees stehen. So ist zum Beispiel das Recht auf Zugang zu einem Anwalt beziehungsweise Arzt nicht für alle Personen in Polizeigewahrsam gesetzlich verankert und Personen in Gefängnishaft haben nur sehr begrenzt Anspruch zu telefonieren und Besuch zu empfangen.
Darüber hinaus kann die Disziplinarstrafe der Isolationshaft („Hausarrest“) nach wie vor für bis zu vier Wochen verhängt werden, einschließlich für Jugendliche, entgegen der schon in der Vergangenheit formulierten Empfehlung des CPT, diese Disziplinarmaßnahme auf eine gesetzliche Höchstdauer von maximal 14 Tagen für Erwachsene zu verkürzen und sie für Jugendliche vollständig abzuschaffen.
Das CPT unterstreicht, dass diese Rechtslage unzulässig viel Raum für Willkür lässt. Im Interesse von Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen und Rechtssicherheit im Besonderen betont das CPT, dass zumindest die Mindeststandards für die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, explizit in den entsprechenden Gesetzen festgelegt werden müssen.
Kritisch äußert sich das Komitee auch zur aktuellen Praxis, ausländische Staatsangehörige, die auf Grundlage des Ausländerrechts festgehalten werden, im Landesgefängnis Vaduz zu inhaftieren. Es betont, dass ein Gefängnis kein geeigneter Ort für die Unterbringung von ausländischen Staatsangehörigen aufgrund des Ausländerrechts ist, und fordert die liechtensteinischen Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Art von Verwaltungshaft in zweckentsprechenden Einrichtungen vollzogen wird. In ihrer Stellungnahme zum Bericht teilen die liechtensteinischen Behörden dem CPT mit, dass diese Empfehlung im Rahmen einer für 2026 vorgesehenen umfassenden Prüfung des Landesgefängnisses berücksichtigt werde.
Der Bericht befasst sich zudem mit der fortbestehenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Situation von Psychiatriepatienten, die unfreiwillig in Kliniken in der Schweiz oder in Österreich untergebracht sind. Für diese Patienten sind einige Schutzvorkehrungen gegen Misshandlung nach wie vor nicht vollständig gewährleistet. Das Komitees empfiehlt unter anderem, dass Patienten im Fall von Zwangseinweisungen - und späteren Überprüfungen derselben - Anspruch auf Rechtsbeistand sowie auf ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten haben sollen. In diesem Zusammenhang begrüßt das CPT, dass die liechtensteinischen Behörden an einem entsprechenden bilateralen Abkommen mit der Schweiz arbeiten, und fordert sie nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Verhandlungen endlich zum Abschluss zu bringen. In ihrer Stellungnahme bezeichnen die liechtensteinischen Behörden den Abschluss des Abkommens als hohe Priorität und verpflichten sich, ein Höchstmaß an Schutz für unfreiwillig untergebrachte Patienten anzustreben.
Der Bericht beschreibt ferner die Situation mehrerer Personen, die aufgrund von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte in Einrichtungen in Österreich und der Schweiz festgehalten wurden (Gefängnisse Innsbruck und Saxerriet sowie forensische psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Hall). Der Ausschuss weist auf eine Reihe von Mängeln bei der Behandlung dieser Personen hin und fordert die liechtensteinischen Behörden auf, diese mit den zuständigen österreichischen und schweizerischen Behörden zur Sprache zu bringen.
In ihrer Stellungnahme geben die liechtensteinischen Behörden weitere Informationen und beschreiben Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlungen des CPT ergriffen werden.
- Den Bericht auf Englisch lesen, auf Deutsch
- Die Zusammenfassung und die Bemerkungen auf Englisch lesen, auf Deutsch
- Die Stellungnahme auf Englisch lesen, auf Deutsch
- Die Kurzmeldungen zum Besuch lesen
- Das CPT und Liechtenstein


