Personenbezogene Daten werden rund um die Uhr verarbeitet – am Arbeitsplatz von Personen, bei deren Kontakt mit Behörden, im Gesundheitswesen, beim Erwerb von Waren oder dem Gebrauch von Dienstleistungen, auf Reisen oder beim Surfen im Internet.

Viele Menschen kennen die Risiken im Zusammenhang mit ihren personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte in der Regel nicht. Sie wissen selten, was sie tun können, wenn sie den Eindruck haben, ihre Rechte wurden verletzt bzw. wissen nicht über die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden Bescheid.

Im Jahr 2006 beschloss der Europarat die Auflegung des Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, dem Tag an dem das Übereinkommen des Europarats zum Datenschutz, das „Übereinkommen 108“, zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Der Datenschutztag wird jetzt jährlich begangen und wird außerhalb Europas als „Privacy Day“ bezeichnet.

An diesem Tag organisieren Regierungen, Parlamente, nationale Datenschutzbehörden und andere Akteure Kampagnen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre. Es handelt sich um Kampagnen für die breite Öffentlichkeit, Bildungsprojekte für Lehrer und Schüler, Tage der offenen Tür bei Datenschutzbehörden und Konferenzen.

Das Übereinkommen ist der einzige internationale Vertrag in diesem Bereich und wird regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Datenschutzprinzipien immer den aktuellen Bedürfnissen entsprechen.

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Europarat Straßburg 27. Januar 2017
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Datenschutztag: Leitlinien zum Schutz der Menschen hinter Big Data

Im Vorfeld des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar hat der Ausschuss für das Datenschutzübereinkommen des Europarates (auch bekannt als „Konvention 108“) in dieser Woche Leitlinien zum Thema Massendaten („Big Data“) veröffentlicht. Sie sollen politische Entscheidungsträger und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dabei unterstützen, den Menschen in den Mittelpunkt der digitalen Wirtschaft zu stellen.

Infolge der Natur von Big Data ist es sehr schwierig, die traditionellen Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten darauf anzuwenden, etwa die Beschränkung des Verwendungszwecks und die Minimierung der Daten. Die Leitlinien enthalten eine Reihe von Empfehlungen, darunter:

  • Sobald es sich um personenbezogene Daten handelt, sollte die Verarbeitung von Big Data stets im Einklang mit der Notwendigkeit einer freien, ausdrücklichen und unmissverständlichen Zustimmung nach vorangegangener Inkenntnissetzung stehen und den Grundsätzen der Verwendungszweckbeschränkung, Fairness und Transparenz genügen.
  • Die Datenverarbeiter sollten einfache und nutzerfreundliche technische Möglichkeiten bereitstellen, damit die Betroffenen ihre Zustimmung zurückziehen können.
  • Die Datenverantwortlichen und ‑verarbeiter sollten die wahrscheinlichen Auswirkungen der Verarbeitung von Big Data auf die Menschenrechte prüfen, etwa durch die Einrichtung von Ethikausschüssen. Sie sollten Risikobewertungen durchführen und Lösungen entwickeln, um die Risiken auf technischem Wege („by design“) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen („by default“) zu verringern.
  • Die technische Datenanonymisierung könnte mit der rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung kombiniert werden, einer möglichen Reidentifizierung der Betroffenen vorzubeugen.

Alessandra Pierucci, die Vorsitzende des Ausschusses für die „Konvention 108“, betonte, dass es „wichtig ist, Leitlinien für diese in den letzten Jahren exponentiell gewachsene Quelle der Gewinnung von Erkenntnissen, aber auch der Verarbeitung personenbezogener Daten bereitzustellen. Diesem ersten Schritt des Ausschusses zu einem stärkeren Schutz der Menschen in unserem Big-Data-Umfeld müssen weitere folgen, um mit der raschen Entwicklung der Technologien Schritt halten zu können, auf denen Big Data beruhen.“

Eine Delegation des Europarates nimmt heute an einer Tagung über den Ansatz des Europarates zum Thema Big Data im Rahmen der 10. internationalen CDPC-Konferenz über „Computer, Privatsphäre und Datenschutz“ teil, die von 25. bis 27. Januar in Brüssel stattfindet.

Dossier zum Datenschutztag

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"Big Data" Beitrag des Europarates zur 10. Internationalen Konferenz “Computers, Privacy and Data Protection” (CDPC), Januar 2017, in Brüssel.

Leitfaden Leitfaden

Rechte von Internetnutzern

Der Europarat hat eine Leitfaden für Internetnutzer herausgegeben, um ihnen ein besseres Verständnis für Ihre Menschenrechte im Internet zu vermitteln und zu erläutern, welche Maßnahmen sie ergreifen können, wenn ihre Rechte missachtet werden.

In der Regel können diese Rechte in den Bedingungen von Internetunternehmen nachgelesen werden. Allerdings handelt es sich dabei oft um langatmige Vertragsbedingungen, die selten gelesen und noch seltener vollkommen verstanden werden. Der Leitfaden enthält auch einen speziellen Abschnitt zu Privatsphäre und Datenschutz.

Handbuch Handbuch

Handbuch zum Europäischen Datenschutzrecht

Das Handbuch soll dazu dienen, das Bewusstsein für Datenschutz in der EU und den Mitgliedstaaten des Europarats zu stärken und Kenntnisse über diese Thematik zu verbessern, indem es als wichtiger Bezugspunkt für Leser dient. Das Handbuch richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, die nicht auf Datenschutz spezialisiert sind, sowie an Richter, nationale Datenschutzbehörden und andere Personen, die im Bereich des Datenschutzes tätig sind.

Videos Videos
Im Fokus des Kurzfilms: Die Gefahren für die Personen, die private Daten auf llegale Art und Weise erwerben wollen.