Zurück Russische Gesetze und Praxis über NGOs sollten überarbeitet werden

Menschenrechtskommissar

 „Die Gesetze, welche die Aktivitäten von NGOs in Russland regeln, sind komplex und der zu große Ermessensspielraum bei der Umsetzung könnte die legitime Ausübung zweier grundlegender Menschenrechte wie der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit behindern. Gesetzgebung und Praxis sollten vereinfacht und mit den international gültigen Normen in Einklang gebracht werden", sagte Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, heute bei der Veröffentlichung einer Stellungnahme über die Gesetzgebung der Russischen Föderation in Bezug auf gemeinnützige Organisationen.

Der Kommissar hob die wichtige Rolle von NGOs in einer demokratischen Gesellschaft hervor und unterstrich, dass „NGOs in der Lage sein sollten, ihre öffentliche Kontrollfunktion zu erfüllen - in einer Umgebung, die ihre Arbeit unterstützt, und ohne unangemessene Einmischung in ihre interne Funktionsweise, es sei denn, es gibt dafür objektive Gründe. In vielen Fällen erfüllten die Kontrollen von NGOs diese Anforderung nicht und wurden auf unnötig aufdringliche und unverhältnismäßige Weise durchgeführt." Er betonte darüber hinaus, dass die Gründe für die Auflösung einer NGO strikt auf die drei international anerkannten begrenzt sein sollten: Insolvenz, lange Untätigkeit und schwere Verfehlungen. „Sanktionen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, sie sollten verhältnismäßig sein und eine dringende soziale Notwendigkeit darstellen."

Er begrüßte die jüngste Ankündigung von Präsident Putin, dass das Gesetz über „Ausländische Agenten" geändert wird, um die politische Tätigkeit von NGOs besser zu definieren, und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass mit diesen Änderungen auch alle anderen Bestimmungen wegfallen, welche die freie Ausübung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung beeinträchtigen. (weiter...)

Siehe auch:
Russland im Europarat

Straßburg 15/07/2013
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