„Präsident Barroso und Generalsekretär Jagland nehmen die heutige Verabschiedung der vierten Änderung der Verfassung durch das ungarische Parlament zur Kenntnis.
Leider hatten Experten des Europarates und der Europäischen Kommission nicht die Gelegenheit, die Inhalte dieser Änderungen vor ihrer Verabschiedung eingehend zu begutachten und zu erörtern.
Diese Änderungen geben Anlass zu Besorgnis in Hinblick auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, auf das EU-Recht sowie auf die Standards des Europarates. Der Europarat (Venedig-Kommission) und die Europäische Kommission werden nunmehr eine eingehende Begutachtung der heute beschlossenen Änderungen durchführen.
Präsident Barroso und Generalsekretär Jagland nehmen außerdem das uneingeschränkte Bekenntnis der ungarischen Regierung und des ungarischen Parlaments zu den europäischen Normen und Werten zur Kenntnis, welches Ministerpräsident Viktor Orbán Präsident Barroso letzten Freitag, den 8. März in einem Brief zusicherte. In diesem Sinne vertrauen sie darauf, dass sich die ungarischen Behörden im Rahmen bilateraler Kontakte mit den europäischen Institutionen mit den Bedenken über die Vereinbarkeit der Änderungen mit europäischen Prinzipien und dem EU-Recht auseinandersetzen."
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Siehe auch:
Venedig-Kommission - Ungarn
Ungarn im Europarat