Zurück Leitfaden zu Menschenrechten für Internetnutzer: neue Webseite

Europarat

Der Europarat hat einen neuen Leitfaden zu Menschenrechten im Internet veröffentlicht. Er richtet sich an Nutzer, Regierungen, Privatunternehmen und alle Menschen, die im Internet und außerhalb des Internets Verantwortung tragen und Menschenrechte verteidigen.

Der Leitfaden informiert die Nutzer über ihre Rechte im Internet:

– Zugang und Nichtdiskriminierung
– Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
– Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Recht auf Teilhabe
– Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten
– Bildung und Medienkompetenz
– Schutz von Kindern und Jugendlichen
– Recht auf wirksame Beschwerde bei Verletzungen

Zudem weist der Leitfaden auf mögliche Maßnahmen hin, wodurch die Regierungen die Menschenrechte im Internet fördern können.

Laut der Empfehlung CM/Rec(2014)6 des Ministerkomitees des Europarates sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, allen Menschen auf ihrem Hoheitsgebiet die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte und -freiheiten zu gewährleisten; diese Verpflichtung gilt auch für die Nutzung des Internets.

Dem Leitfaden ist eine spezielle Webseite gewidmet: http://internet-users-rights.coe.int. Darauf werden Angaben über rechtliche Bestimmungen, Mechanismen und Behelfe für Internetnutzer in allen 47 Mitgliedsstaaten zu finden sein. Der Europarat wird mit anderen Akteuren zusammenarbeiten, um den Leitfaden umzusetzen und zu gewährleisten, dass die Nutzer Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben, falls ihrer Meinung nach ihre Rechte eingeschränkt oder verletzt wurden.

Straßburg 25/04/2014
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