Zurück Europarat veröffentlicht Leitfaden zu Menschenrechten für Internetnutzer

Europarat

Der Europarat hat heute einen Leitfaden für Internetnutzer veröffentlicht. Dieser soll sie dabei unterstützen, ihre Menschenrechte im Internet besser zu verstehen und ihnen helfen, wenn diese Rechte verletzt werden.

Der Leitfaden entstand aus der Notwendigkeit heraus, die Nutzer zu befähigen, ihre Menschenrechte auch im Internet auszuüben. Im Allgemeinen sind ihre Rechte in den Nutzungsbedingungen der Internetunternehmen festgelegt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine lange Liste mit gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, die äußerst selten gelesen und noch seltener vollständig verstanden werden.

Im Mittelpunkt des Leitfadens stehen Menschenrechte, auf die das Internet die größten Auswirkungen hat: gleichberechtigter Zugang und Nichtdiskriminierung, freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht auf Teilhabe, Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten, Bildung und Medienkompetenz, Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie das Recht auf wirksame Beschwerde bei Menschenrechtsverletzungen im Internet.

Der Leitfaden wurde vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet, in dem die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertreten sind. Er beruht auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechten und -freiheiten sowie der Auslegung dieser Rechte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und anderen Konventionen und Rechtstexten des Europarates.

Generalsekretär Thorbjørn Jagland begrüßte die Verabschiedung des Leitfadens und erklärte: „Regierungen, Privatunternehmen und andere gesellschaftliche Akteure haben die Verpflichtung, die Menschenrechte im Internet und außerhalb des Internets zu achten. Wir unterstützen sie bei ihren Bemühungen, diesen Leitfaden umzusetzen und sicherzustellen, dass Internetnutzer Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben, wenn sie glauben, dass ihre Rechte eingeschränkt oder verletzt wurden.“

Der Leitfaden wurde im Rahmen einer breit angelegten Konsultation verschiedenster Akteure mit Regierungen, Privatunternehmen, insbesondere Telekommunikations- und Internetdienstleistern, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Vertretern von Fachgemeinschaften und aus der Wissenschaft entwickelt.

Pressemitteilung

Straßburg 17/04/2014
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