Zurück Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) veröffentlicht den Bericht über seinen Besuch in der Schweiz im Jahr 2024

Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates veröffentlicht heute den Bericht über seinen ad-hoc Besuch in der Schweiz vom 19. bis 28. März 2024 sowie die Antwort der Schweizer Behörden. Der Besuch befasste sich mit dem Polizeigewahrsam und der Untersuchungshaft in vier Kantonen der Westschweiz (Genf, Freiburg, Wallis und Waadt).
Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) veröffentlicht den Bericht über seinen Besuch in der Schweiz im Jahr 2024

Bezüglich der Behandlung von Personen im Polizeigewahrsam hat das CPT erneut Anschuldigungen über körperliche Misshandlung und übermäßige Gewaltanwendung gesammelt, einschließlich Bisswunden durch Polizeihunde, Schläge mit Schlagstöcken, Kopfstöße, Faustschläge und Fußtritte sowie gewaltsames zu Boden werfen. Diese Anschuldigungen stammten von ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere zum Zeitpunkt ihrer Festnahme in den Kantonen Genf, Wallis und Waadt. Die besorgniserregende Anzahl an Anschuldigungen über vorsätzliche Misshandlungen, insbesondere im Kanton Genf, lässt darauf schließen, dass Polizeigewalt eine fortwährende Praxis ist. Es sollten entschlossene Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Phänomen besser zu verhindern und wirksam zu bekämpfen.

Das Komitee bedauert, dass seine langjährigen Empfehlungen zu Verfahrensgarantien gegen Misshandlungen zum Zeitpunkt der Festnahme nicht umgesetzt wurden. Das Recht auf Zugang zu einem Anwalt und einem Arzt sowie das Recht, einen Angehörigen zu benachrichtigen, sollte von Beginn des Freiheitsentzugs durch die Polizei an gewährt werden. Die Bundesgesetzgebung sollte diesbezüglich geändert werden. Darüber hinaus werden die Zellentrakte in den Polizeieinrichtungen im Kanton Waadt weiterhin dazu genutzt, um Untersuchungshäftlinge unter unangemessenen Haftbedingungen und weit über die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer von 48 Stunden für bis zu mehreren Wochen festzuhalten. Diese inakzeptable Praxis sollte umgehend beendet werden.

In seinem Bericht empfiehlt das CPT auch, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Polizisten, die wegen Misshandlungen angeklagt werden, strafrechtlich zu verfolgen, die Methoden der polizeilichen Vernehmung zu überprüfen und die systematische audio-visuelle Aufzeichnung dieser einzuführen, sowie die Verwendung von Fixierungen im Polizeigewahrsam zu verbieten.

Die Überbelegung der Gefängnisse ist nach wie vor ein großes Problem in den besuchten Haftanstalten, insbesondere in den Kantonen Genf und Waadt. Zum Zeitpunkt des Besuchs hatte die Belegungsrate im Gefängnis Bois-Mermet 166% erreicht und die im Gefängnis Champ-Dollon betrug 132%. Die Auswirkungen der Überbelegung sind problematisch und wirken sich negativ auf die Haftbedingungen der Untersuchungshäftlinge und die Arbeitsbedingungen des Personals aus. Es sollte eine umfassende Strategie zur Reduzierung der Gefängnisbelegung umgesetzt werden, die aller Akteure der Strafkette miteinbezieht.

Das Komitee fordert erneut alle Schweizer Kantonsbehörden auf, die Regeln für die drastische Einschränkung der Kontakte mit der Außenwelt und des Fehlens von Aktivitäten für Untersuchungshäftlinge, die oft bis zu 23 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen, zu überprüfen. Die Vorschriften für die maximale Dauer der Einzelhaft als Disziplinarstrafe in den Kantonen Freiburg, Wallis und Waadt sollten ebenfalls überarbeitet werden.

Das CPT erhielt auch mehrere Anschuldigungen über körperliche Misshandlung oder übermäßige Gewaltanwendung von Personen in Untersuchungshaft durch Strafvollzugsbeamte in den Gefängnissen Bois-Mermet, Sion und insbesondere Champ-Dollon. Diese Anschuldigungen betrafen insbesondere Fußtritte, Faustschläge und Ohrfeigen sowie gewaltsames zu Boden werfen, aber auch Analpenetrationen bei Durchsuchungen.

In ihrer Antwort auf den Bericht geben die Schweizer Behörden detaillierte Informationen zu den vom CPT ausgesprochenen Empfehlungen. Die betroffenen kantonalen Behörden versichern, dass sie keine Misshandlung durch Strafverfolgungsbeamte dulden und dass mögliche Missbräuche systematisch angezeigt und untersucht werden. Sie informieren das CPT über geplante Maßnahmen zur Verringerung der Überbelegung der Gefängnisse, wobei alternative Formen des Strafvollzugs so weit wie möglich bevorzugt werden. Die Schweizer Behörden halten jedoch daran fest, dass die polizeiliche Festnahme nicht als Freiheitsentzug im engeren Sinne angesehen werden kann und dass der bestehende Rechtsrahmen ausreicht, um die Verfahrensgarantien wirksam umzusetzen.

14/01/2025
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