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CM(2005)80 final 17. Mai 2005

Aktionsplan

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates, haben auf dem Warschauer Gipfeltreffen am 16. und 17. Mai im folgenden Aktionsplan die wichtigsten Aufgaben des Europarates für die kommenden Jahre festlegt.

I – FÖRDERUNG DER GEMEINSAMEN GRUNDWERTE: MENSCHENRECHTE, RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE

1. Gewährleistung der Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in der Zukunft

Wir werden die langfristige Wirksamkeit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten mit allen geeigneten Mitteln sicherstellen. Zu diesem Zwecke werden wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in erforderlichem Ausmaß unterstützen und alle Reformmaßnahmen, die anlässlich des 114. Treffens des Ministerkomitees im Mai 2004 beschlossen wurden, gemäß den vorgesehenen Modalitäten umsetzen. Dazu gehört die geplante Ratifizierung des für die künftige Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention unverzichtbaren Protokolls Nr. 14 zur Menschenrechtskonvention.

Auf nationaler Ebene werden wir sicherstellen, dass:

- alle Mitgliedsstaaten über geeignete und wirksame Mechanismen verfügen, die eine Überprüfung der Vereinbarkeit der Gesetzgebung und administrativen Praxis mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erlauben;

- für jeden, der eine vertretbare Beschwerde hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Konvention einbringen will, wirkungsvolle nationale Rechtsmittel zur Verfügung stehen;

- eine geeignete Ausbildung in den Standards der Konvention integrierter Bestandteil der Universitätsausbildung und beruflichen Fortbildung ist; wir veranlassen deshalb die Einführung eines Europäischen Ausbildungsprogramms für Menschenrechte für Juristen und rufen die Mitgliedsstaaten auf, bei seiner Umsetzung mitzuwirken.

Das Ministerkomitee übernimmt es, die Umsetzung dieser Maßnahmen in regelmäßigen und transparenten Überprüfungen zu kontrollieren.

Wir beauftragen eine Gruppe der Weisen, sich mit der Frage der langfristigen Kontrollwirkung des EGMR zu befassen. Erste Auswirkungen des Protokolls Nr. 14 und aller weiteren im Mai 2004 getroffenen Beschlüsse sind von der Gruppe der Weisen ebenfalls zu ermitteln. Wir ersuchen diese Gruppe, so rasch wie möglich weitere Vorschläge zu unterbreiten, die über die bereits erwähnten Maßnahmen hinaus gehen, wobei die dem EGMR zu Grunde liegende Philosophie unangetastet bleiben muss.

Wir betonen, dass die Urteile des EGMR von allen Mitgliedsstaaten rascher und ohne Einschränkungen umgesetzt werden müssen. Wir weisen das Ministerkomitee an, alle zur Einhaltung dieser Verpflichtung notwendigen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, im Besonderen bezüglich solcher Urteile, die strukturelle und immer wiederkehrende Probleme erkennen lassen.

2. Schutz und Förderung der Menschenrechte durch andere Institutionen und Mechanismen des Europarates

Als tragendes Forum zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Europa soll der Europarat mit seinen verschiedenen Mechanismen und Institutionen eine dynamische Rolle beim Schutz der Rechte des Einzelnen übernehmen sowie bei der Förderung des unschätzbaren Engagements von Nichtregierungsorganisationen beim aktiven Schutz der Menschenrechte.

Wir werden die Stellung der Institution des Menschenrechtskommissars des Europarates, die sich als wirksam erwiesen hat, stärken. Wir werden den Kommissar bzw. die Kommissarin mit den für die Erfüllung dieser Funktion notwendigen Mitteln ausstatten, insbesondere angesichts des Inkrafttretens von Protokoll Nr. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wir werden auch in Zukunft das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) unterstützen. Wir werden gleichfalls auch weiterhin seine einzigartige Rolle unterstützen, die das CPT durch Besuche von Haftanstalten und durch die Verbesserung von Haftbedingungen erfüllt. Ebenso erwarten wir uns laufende Verbesserungen der europäischen Haftvorschriften als Basis für die Einführung einheitlicher Gefängnisnormen. Der Europarat wird seine Mitgliedsstaaten bei der praktischen Umsetzung dieser Normen unterstützen.

Wir werden den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz in allen Erscheinungsformen sowie den Kampf gegen jeden Rechtfertigungsversuch der Naziideologie verstärkt weiter führen. Wir werden daher in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die für ihre Arbeit nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Wir begrüßen die Rolle der ECRI beim Aufzeigen von Good-Practice-Beispielen, sowie ihre allgemeinen politischen Empfehlungen. Unser Beschluss geht dahin, den Arbeiten der ECRI eine möglichst weite Verbreitung zu bieten. Wir werden auch sicherstellen, dass ihre Arbeit mit gleichgerichteten Tätigkeiten in der Europäischen Union, der OSZE und in anderen maßgeblichen internationalen Institutionen abgestimmt ist.

Wir verweisen nochmals auf den in Straßburg gefassten Beschluss, die „Zusammenarbeit hinsichtlich des Schutzes aller Personen, die nationalen Minderheiten angehören, zu verstärken“. Die wechselhafte Geschichte Europas hat uns gezeigt, dass der Schutz von nationalen Minderheiten für die Aufrechterhaltung des Friedens und für die Entwicklung demokratischer Stabilität von wesentlicher Bedeutung ist. Eine Gesellschaft, die sich als pluralistisch betrachtet, muss es den Identitäten ihrer Minderheiten, die für unsere Gesellschaften eine Bereicherung darstellen, ermöglichen, sich zu entfalten und bewahrt zu werden. Wir ermutigen deshalb den Europarat zur Fortsetzung seiner Politik des Schutzes von Minderheiten, vor allem innerhalb des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, und seiner Politik des Schutzes von Regionalsprachen durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

3. Stärkung von Demokratie, Good Governance und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten

Wir verfolgen als gemeinsames Ziel die Förderung von Demokratie und Good Governance von allerhöchster Qualität auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zum Wohle aller unserer Bürger, und wir werden auch in Zukunft jede Form von Totalitarismus bekämpfen.

Wir veranlassen hiermit innerhalb der bestehenden Strukturen der Organisation:

- die Einrichtung eines Europäischen Forums für die Zukunft der Demokratie mit dem Ziel der Stärkung der Demokratie, der politischen Freiheiten und der Bürgerbeteiligung unter Berücksichtung u.a. der Beschlüsse der Konferenz von Barcelona vom 17. – 19. November 2004. Das Forum soll allen Mitgliedsstaaten und der Zivilgesellschaft gleichermaßen offen stehen, vertreten durch politische Entscheidungsträger, Beamte, Experten oder Akademiker. Es soll den Austausch von Ideen, Informationen und Beispielen von Best Practice genau so ermöglichen wie Diskussionen über mögliches künftiges Handeln. Das Forum wird eng mit der Venedig-Kommission und anderen einschlägigen Organen des Europarates zusammenarbeiten, und durch seine Überlegungen und Vorschläge die Arbeit des Europarates im Bereich der Demokratie noch weiter aufwerten;

- die Fortsetzung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und Good Governance auf allen Ebenen, in Partnerschaft mit der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

- den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im erforderlichen Ausmaß sowie den weiteren Ausbau von Standards in den Bereichen Demokratie und Good Governance einschließlich des Ziels des reibungslosen Funktionierens der öffentlichen Verwaltung;

- die Einleitung notwendiger Schritte zur Umsetzung des Programms für gutes Regieren auf lokaler und regionaler Ebene gemäß den Beschlüssen der 14. Europäischen Konferenz der für lokale und regionale Verwaltung zuständigen Minister in Budapest am 24. und 25. Februar 2005. Dies soll durch die Förderung von Standards und bewährten Praktiken sowie durch Unterstützung der Mitgliedsstaaten beim Ausbau ihrer Kompetenzen auf lokaler und regionaler Ebene erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Kongress ist anzustreben. Vorgesehen ist dazu ebenfalls die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für kommunale Verwaltungsreform innerhalb des Sekretariats der Organisation;

- den Ausbau der Mitwirkung von Nichtregierungsorganisationen an der Arbeit des Europarates als ein wesentliches Element des Beitrags der Zivilgesellschaft zur Transparenz und Verantwortlichkeit demokratischen Regierens.

Wir bekräftigen neuerlich unser Bekenntnis zur Garantie und zur Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie auf Informations- und Pressefreiheit als Kernelemente unserer Demokratien. Wir legen daher besonders großen Wert auf die Arbeit des Europarates in diesem Bereich und unterstützen ohne Abstriche die Erklärung und den Aktionsplan, die am 10. und 11. März 2005 anlässlich der 7. Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik in Kiew verabschiedet wurden. Wir unterstützen demnach auch alle diesbezüglichen Bemühungen zur Zusammenarbeit zwischen Europarat und OSZE.

Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Demokratie. Wir erneuern unser Bekenntnis zur Einführung einer echten Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wir werden in der nationalen Politik in unseren Ländern verstärkt die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern als eine gegebene Realität berücksichtigen, d.h. nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming vorgehen. Wir werden darüber hinaus Richtlinien und Methoden zur weiteren Gleichstellung von Frauen und Männern ausarbeiten, die Einführung nationaler Qualitätsmechanismen unterstützen, und in verstärktem Maße die Umsetzung der UN-Aktionsplattform von Peking betreiben.

Wir rufen die Mitgliedsstaaten auf, sich der Unterstützung und Dienste der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) zu bedienen und dadurch zur weiteren Entwicklung europäischer Standards beizutragen, vor allem in Fragen des Funktionierens demokratischer Institutionen und im Bereich des Wahlrechts. Zur Gewährleistung der Umsetzung europäischer Standards auf nationaler Ebene sollte die Kommission vermehrt die Zusammenarbeit mit Verfassungsgerichtshöfen und anderen vergleichbaren Gerichten suchen, die in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen.
Wir werden unter Berücksichtigung der Beschlüsse der 26. Europäischen Konferenz der Justizminister am 7. und 8. April 2005 in Helsinki das Potenzial des Europarates zur Setzung gültiger Maßstäbe voll ausschöpfen und die Umsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsinstrumente und Mechanismen der Organisation weiterhin auch unterstützen.

Wir beschließen die Erweiterung der Beurteilungs- und Hilfestellungsaufgaben der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) und die gebührende Berücksichtigung der Gutachten und Stellungnahmen des Konsultativrates der Europäischen Richterinnen und Richter (CCJE). Damit soll den Mitgliedsstaaten geholfen werden, Urteile gerecht und rasch zu sprechen und alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung zu entwickeln.

Alle Aspekte der jeweiligen Staatsbürgerschaftsgesetze einschließlich der Förderung des Erwerbes einer Staatsbürgerschaft, sowie die Familiengesetzgebungen sind zentrale Interessen des Europarates. Der Europarat als geeignete internationale Organisation wird auch in Zukunft seine Bemühungen in diesen Rechtsbereichen fortsetzen.

4. Sicherstellung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen von Seiten der Mitgliedsstaaten und Förderung des politischen Dialogs

Der Europarat ist ein europaweites politisches Forum, dessen Mitgliedsstaaten sich gemeinsam zur Förderung der politischen Diskussion und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet haben.
Wir werden uns auch weiterhin vereint für die strikte Einhaltung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtung zur Erfüllung gemeinsamer allgemeiner Standards einsetzen.
Die Festsetzung von Normen im Bereich der Rechtsprechung und anderer relevanter Rechtsbereiche, sowie nicht-diskriminierende Kontrollmaßnahmen sollen auch in Zukunft eingesetzt werden, um die Mitgliedsstaaten bei der Bewältigung auftretender Schwierigkeiten und bei der Entwicklung ihres Rechtssystems zu unterstützen. Begleitende Kontrolle in erforderlichem Ausmaß muss Hand in Hand gehen mit Unterstützung und fachlicher Hilfestellung durch den Europarat. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die kontinuierliche Zusammenarbeit in der Ausbildung von Richtern und Polizeikräften.

Der Europarat sollte weiterhin den fruchtbaren Dialog in seinem Ministerkomitee und seiner Parlamentarischen Versammlung fördern. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates muss seine Bemühungen zum Ausbau von lokaler Demokratie und Dezentralisierung fortsetzen. Dabei ist die interne Struktur der betroffenen Staaten zu berücksichtigen. Ziel dabei ist die Einbeziehung aller Schichten der europäischen Gesellschaft. Der politische Dialog sollte sich bei der Verfolgung des Ziels des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Mitgliedsstaaten das umfangreiche Potenzial der Organisation zu Nutze machen. Dies führt zu einer verstärkten Einheit in Europa und trägt zu unserem Vorhaben bei, ein Europa ohne Trennlinien zu schaffen.

Zu diesem Zwecke wird der Europarat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auch in Zukunft in Fragen der Freizügigkeit den Austausch guter Praktiken fördern und befürworten. Ziel ist die weitere Verbesserung der Kontakte und des Austausches zwischen Europäern auf dem gesamten Kontinent.

5. Ausbau der Rolle der Entwicklungsbank des Europarates

Wir ersuchen die Entwicklungsbank des Europarates (CEB), ihrer traditionellen Rolle zur Unterstützung von Menschen in Not und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts auch in Zukunft nachzukommen. Darüber hinaus ersuchen wir sie jedoch auch, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Umsetzung einer Politik zu unterstützen, die eine Festigung der Demokratie, die Ausweitung der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte verfolgt. Dazu gehören die Aus- und Weiterbildung von Richtern, Beamten und anderen im öffentlichen Dienst tätigen Personen sowie die Durchführung, Leitung und Infrastruktur öffentlicher Dienste im Verwaltungs- und Justizbereich.

II – STÄRKUNG DER SICHERHEIT DER BÜRGER EUROPAS

1. Bekämpfung von Terrorismus

Wir verurteilen den Terrorismus auf das Entschiedenste. Er stellt eine Bedrohung und Infragestellung unserer Gesellschaften dar. Europa muss ihm entschlossen und mit vereinten Kräften entgegen treten. Europa versteht sich dabei als integrierter Bestandteil der weltweit unter Leitung der Vereinten Nationen stehenden Bekämpfung des Terrorismus. Wir begrüßen die neue Konvention des Europarates zur Terrorismusprävention, die auf diesem Gipfeltreffen zur Zeichnung aufgelegt wurde. Wir verweisen auch auf alle übrigen Instrumente und Dokumente, mit denen der Europarat bereits in der Vergangenheit den Kampf gegen den Terrorismus geführt hat. Wir rufen alle Mitgliedsstaaten auf, in Einklang mit den Leitlinien des Europarates aus den Jahren 2002 und 2005 keine Verstöße gegen die Menschenrechte zu tolerieren, sowie bei der Bekämpfung dieser Geißel vor allem auch die Opfer zu schützen.

Wir werden weitere zielgerichtete Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus ergreifen und bei unseren gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen den Terror die enge Kooperation und Abstimmung mit anderen internationalen Organisation, vor allem aber mit den Vereinten Nationen, suchen.

2. Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat sich als ein sehr wirksames Instrument erwiesen. Aus diesem Grunde fordern wir alle Mitgliedsstaaten, die der Staatengruppe noch nicht angehören, auf, dieser so rasch als möglich beizutreten und die Straf- und Zivilrechtskonventionen zur Bekämpfung der Korruption zu ratifizieren. Da es sich bei der Korruption um ein weltweites Phänomen handelt, wird der Europarat seine diesbezügliche Zusammenarbeit mit der OECD und mit den Vereinten Nationen verstärken. Eine Zunahme der Zahl der GRECO-Mitgliedsstaaten und eine künftige Aufnahme von Nicht-Mitgliedsstaaten des Europarates würden der Erreichung dieses Ziels zusätzlich dienen.

Wir möchten auch die von MONEYVAL bei der Überwachung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche und gegen die Finanzierung des Terrorismus geleistete Arbeit würdigen. MONEYVAL möge die bestehenden Bindungen zur Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) unter Schirmherrschaft der OECD vertiefen.

Wir begrüßen die Überarbeitung der Konvention über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten aus dem Jahre 1990. Die Konvention liegt in ihrer revidierten Form nun seit dem Gipfeltreffen zur Zeichnung auf. Wir rufen zu ihrer Zeichnung und Ratifizierung auf.

Der Europarat wird auch in Zukunft seine spezifischen Hilfsprogramme für interessierte Mitgliedsstaaten anbieten. Desgleichen wird er die verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und von Drogenhandel unterstützen.

3. Bekämpfung des Menschenhandels

Wir verurteilen jede Form von Menschenhandel auf das Entschiedenste. Menschenhandel unterbindet den Genuss der Menschenrechte und ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde und Integrität der menschlichen Person. Wir begrüßen die Zeichnungsauflegung der Europäischen Konvention gegen Menschenhandel und verlangen ihre weitmöglichste Ratifizierung und ihr rasches Inkrafttreten. Diese Konvention stellt einen bedeutenden Schritt bei der Bekämpfung von Menschenhandel dar. Die Konvention unterstützt Vorbeugemaßnahmen, eine wirkungsvolle Verfolgung der Täter sowie einen verstärkten Schutz der Menschenrechte der Opfer. Das in der Konvention vorgesehene unabhängige Überwachungssystem wird die effektive Umsetzung durch die Signatarstaaten garantieren. Wir werden im Kampf gegen den Menschenhandel in enger Zusammenarbeit zwischen dem Europarat, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der OSZE vorgehen.

4. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Der Europarat wird Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ergreifen. Dazu gehören auch geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Der Europarat wird dazu eine Arbeitsgruppe einsetzen, die diesbezügliche Fortschritte in den einzelnen Staaten beurteilen und europaweite Entwicklungen erfassen soll. Ziel dabei ist die Ausarbeitung von Vorschlägen für mögliche Maßnahmen. Eine europaweite Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, ist geplant und wird in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen und nationalen Gremien sowie mit Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden.

5. Kampf gegen die Datennetzkriminalität und Stärkung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft

Wir bekräftigen die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Informationsfreiheit sowie das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Der Europarat wird weitere Prinzipien und Leitlinien ausarbeiten, um die Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der Informationsgesellschaft zu garantieren. Er wird sich mit der Bewältigung der Herausforderungen, die sich durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, befassen und dabei vor allem den Schutz der Menschenrechte vor missbräuchlichem Einsatz dieser Technologien im Auge behalten.

Wir werden aber auch Initiativen ergreifen, damit unsere Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft nützen können. Diesbezüglich wird der Europarat Möglichkeiten prüfen, inwiefern Informations- und Kommunikationstechnologien demokratische Reformen und demokratisches Handeln voran bringen können. Der Europarat wird seine Untersuchungen zur Stellung der Kinder innerhalb der Informationsgesellschaft fortsetzen. Dabei wird er sich hauptsächlich mit Fragen der Medienerziehung und dem Schutz von Kindern vor ungeeigneten und gefährlichen Inhalten befassen.

Wir verurteilen jegliche Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Unterstützung strafbarer Handlungen. Wir rufen alle Mitgliedsstaaten nachdrücklich auf, die Konvention zur Bekämpfung der Datennetzkriminalität zu zeichnen und zu ratifizieren, sowie die Zeichnung des Zusatzprotokolls bezüglich der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art begangen durch Computersysteme zu erwägen. Beide sind sie die ersten international verbindlichen diesbezüglichen Instrumente.

6. Förderung der Ethik im Bereich der Biomedizin

Der Europarat wird auch in Zukunft im Bereich der Biomedizin ethische Maßstäbe setzen. Wir unterstützen die Zeichnung des Zusatzprotokolls bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe, den Beschluss von Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen für Xenotransplantation, und weitere Arbeiten in der Frage der Verwendung von genetischen Tests im außermedizinischen Bereich, die die Gefahr der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und von Seiten von Versicherungen mit sich bringen.

7. Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung

Die Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürger ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Europarat wird deshalb auf Basis bestehender Instrumente integrierte Politik in den Bereichen Umwelt, Landschaft, Raumplanung, sowie Prävention von und Umgang mit Naturkatastrophen unter dem Blickwinkel nachhaltiger Entwicklung weiter entwickeln und fördern.

III – SCHAFFUNG EINES MENSCHLICHEREN UND NOCH UMFASSENDEREN EUROPAS

Wir sind überzeugt, dass sozialer Zusammenhalt, Bildung und Kultur als wesentliche Faktoren die wirksame Umsetzung der Kernwerte des Europarates zum Wohle unserer Gesellschaften und zur dauernden Gewährleistung der Sicherheit aller Europäer ermöglichen. Der Europarat wird aus diesem Grunde ein Modell demokratischer Kultur fördern, das die Grundlage für Recht und Institutionen bildet und die Zivilgesellschaft und alle Bürger aktiv einbindet.

1. Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts

Der Europarat wird seine Sozialpolitik auf Basis der Europäischen Sozialcharta und anderer einschlägiger Rechtsinstrumente verstärkt fortsetzen. Er sieht seine zentrale Aufgabe darin, gemeinsam wirksame Maßnahmen und Lösungen zu finden, die im Kampf gegen Armut und Ausgrenzung Einsatz finden können, den gerechten Zugang zu allen Sozialrechten sicherstellen und schwache Bevölkerungsgruppen in Schutz nehmen. Der Europarat als Forum für europaweite Zusammenarbeit im sozialen Bereich wird diesbezügliche Empfehlungen verabschieden, den Austausch von Erfahrungen mit Best Practice fördern und den Mitgliedsstaaten in vermehrtem Maße Hilfestellung leisten.

Wir weisen das Ministerkomitee an, eine hochrangige Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Strategie des Europarates zur Förderung des sozialen Zusammenhalts im 21. Jahrhundert zu überarbeiten. Die bisher erzielten Erfolge der Arbeit der Organisation sind dabei zu berücksichtigen. Eine Politik der Förderung des sozialen Zusammenhalts muss bestimmende Faktoren wie das Älterwerden der Gesellschaft und andere soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in ihre Überlegungen einbeziehen.

Wir vertreten die Auffassung, dass der Gesundheitsschutz eine wesentliche Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität darstellt. Wir befürworten daher die Umsetzung eines integrierten strategischen Ansatzes in allen gesundheitspolitischen Fragen. Im Besonderen sollen die Bemühungen um einen für alle gleichen und gerechten Zugang zu angemessener Gesundheitspflege und zu Gesundheitseinrichtungen, die den Bedürfnissen unserer Mitgliedsstaaten entsprechen, intensiviert werden. Die Erarbeitung von Pflegestandards, deren Maßstab der Patient ist, wird ein entscheidendes Element dieser Bemühungen darstellen.

Wir bekräftigen unser Eintreten für die Bekämpfung jeder Art von Ausgrenzung und Verunsicherung der europäischen Roma-Gemeinden und unterstützen ihre vollkommene und effektive Gleichberechtigung. Wir hoffen, dass das Europäische Forum für Roma und Fahrende den betroffenen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit gibt, mit der aktiven Unterstützung des Europarates gehört zu werden. Schritte in Richtung einer diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Europarat, Europäischer Union und OSZE werden eingeleitet.

Wir werden die Arbeit des Europarates in Behindertenfragen ausbauen und den Beschluss und die Umsetzung eines auf zehn Jahre angelegten Aktionsplans unterstützen. Dieser Plan sollte entscheidende Fortschritte bei der Gewährleistung gleicher Rechte für Menschen mit Behinderungen bringen.

2. Ein Europa für die Kinder schaffen

Wir sind entschlossen, mit Nachdruck für die Rechte der Kinder einzutreten und die Auflagen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes uneingeschränkt zu erfüllen. Die Rechte der Kinder werden in allen Tätigkeitsbereichen des Europarates Berücksichtigung finden. Eine wirksame Koordination aller Kinderangelegenheiten muss innerhalb des Europarates gewährleistet werden.

Wir werden spezielle Maßnahmen zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder ergreifen. Wir beschließen hiermit den Start eines dreijährigen Aktionsprogramms zur Erfassung aller sozialen, rechtlichen, gesundheitlichen und erzieherischen Dimensionen der verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder. Wir werden ebenfalls Maßnahmen gegen jegliche Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern treffen. Dazu gehören bei Bedarf auch Rechtsinstrumente. Die Zivilgesellschaft ist in diesen Prozess einzubinden. Eine diesbezügliche Abstimmung mit den Vereinten Nationen ist von wesentlicher Bedeutung, vor allem im Anschluss an das Fakultativprotokoll zur Konvention über die Rechte des Kindes, betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie.

3. Erziehung: Förderung demokratischer Staatsbürgerschaft in Europa

Das Ziel der Schaffung einer Wissensgesellschaft und der Förderung demokratischer Kultur unter unseren Bürgern erfordert vermehrte Anstrengungen von Seiten des Europarates im Erziehungsbereich. Ziel ist die Schaffung des Bildungszugangs für alle jungen Menschen in Europa, die Verbesserung der Bildungsqualität sowie unter anderem die Unterstützung umfassender Menschenrechtserziehung.

Wir werden das „Europäische Jahr der Demokratieerziehung“ dazu nutzen, das Bewusstsein für europäische Standards und Werte zu heben. Der Europarat wird seine Arbeit in den Bereichen Spracherwerb und Anerkennung von Zeugnissen und Berechtigungen weiter ausbauen. Er wird auch künftig eine wichtige Rolle im Bologna-Prozess zu spielen haben, der bis zum Jahre 2010 die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes vorsieht. Der Europarat wird aktiv Kooperationen und Netzwerke im Bereich Erziehung und Studentenaustausch auf allen Ebenen fördern.

Der Europarat wird die Ausbildungsmöglichkeiten für Erzieher in den Bereichen Demokratieerziehung, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung verstärken. Er wird relevante interkulturelle Programme und Austauschprojekte im Sekundarschulbereich innerhalb Europas, aber auch mit den angrenzenden Ländern, fördern.

Der Europarat wird ebenfalls sein Netzwerk von Akademien für politische Studien ausweiten. Er verfolgt dabei die Verbreitung europäischer Kernwerte unter den jüngeren Generationen.

4. Ausbau von Jugendkooperationen

Wir werden unsere Bemühungen verstärken, die die Jugendlichen in die Lage versetzen sollen, aktiv an demokratischen Abläufen teilzunehmen, damit auch sie an der Verbreitung unserer Kernwerte mitwirken können. Die Jugendzentren des Europarates und das Europäische Jugendwerk sind diesbezüglich sehr wichtige Einrichtungen. Wir werden die Jugendperspektive in alle Tätigkeiten des Europarates einfließen lassen. Zur Förderung von Diversität und zur verstärkten Einbeziehung und Mitwirkung Jugendlicher an der Gesellschaft veranlassen wir den Start einer europaweiten Jugendkampagne im Geiste der „Kampagne der europäischen Jugend gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz“ des Jahres 1995.

Der Europarat wird seine herausragende Stellung im Bereich der Jugendarbeit noch weiter ausbauen. Er wird auch in Zukunft seine Mitgliedsstaaten bei der Entwicklung nationaler und lokaler politischer Instrumente unterstützen sowie Jugendaustausch und Jugendmobilität innerhalb Europas aktiv fördern.

5. Schutz und Förderung kultureller Vielfalt

Die Achtung und die Förderung kultureller Vielfalt auf der Basis der Werte des Europarates sind wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung solidarischer Gesellschaften. Der Europarat wird aus dieser Erkenntnis heraus Strategien entwickeln, die es erlauben, mit kultureller Vielfalt umzugehen, und sie unter gleichzeitiger Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts zu fördern. Wir unterstützen die Verabschiedung einer UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt.

Wir werden den Dialog über die Rolle der Kultur im zeitgenössischen Europa ankurbeln und Möglichkeiten erkunden, kulturelle Vielfalt und Kreativität zu fördern. Kultur wird dabei als Vermittlerin von Werten verstanden. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu kulturellen Leistungen und zu Kulturerbe zu verstärken, indem wir kulturelle Tätigkeiten und Kulturaustausch fördern.

6. Förderung des interkulturellen Dialogs

Wir werden systematisch den Dialog zwischen den Kulturen und Religionen unterstützen. Wir stützen uns dabei auf die allgemeinen Menschenrechte als Mittel zur Förderung von Bewusstsein, Verständnis, Aussöhnung und Toleranz, als Mittel zur Verhinderung von Konflikten und zur Gewährleistung von Integration und sozialem Zusammenhalt. Die aktive Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Dialog muss garantiert werden. An ihm sollen Frauen wie Männer gleichberechtigt teilnehmen können. Die Probleme kultureller und religiöser Minderheiten können oft am besten bereits auf lokaler Ebene behandelt werden. Wir fordern deshalb den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas auf, sich dieser Fragen aktiv anzunehmen und sich für den Einsatz von Best Practice einzusetzen.
Wir werden die Zusammenarbeit innerhalb des Europarates, aber auch mit anderen regionalen und internationalen Einrichtungen verstärken. Zu diesem Zwecke wird innerhalb des Europarates ein Koordinator für den interkulturellen Dialog ernannt. Gemeinsam mit bereits bestehenden Strukturen obliegt ihm die Überwachung der Umsetzung der praxisbezogenen Programme des Europarates sowie die Koordination mit anderen Institutionen.
In der Überzeugung, dass der Dialog zwischen den Kulturen von einem genauen Verständnis der Geschichte nur profitieren kann, befürworten wir die Arbeit des Europarates im Bereich des Geschichtsunterrichts und verwandter Programme. Wir beschließen eine Intensivierung unserer Bemühungen in dieser Richtung. Wir fordern die Zivilgesellschaft auf, aktiver an dieser Arbeit mitzuwirken.

Wir fühlen uns einem neuen Dialog zwischen Europa und seinen Nachbarländern im südlichen Mittelmeerraum, im Nahen Osten und in Zentralasien verpflichtet. Dieser Dialog hat auf den bereits erwähnten Prinzipien zu beruhen. Wir schätzen die Arbeit des Nord-Süd-Zentrums zur Förderung dieses Dialogs und seine Aufgabe, das europäische Bewusstsein für interkulturelle und entwicklungsbezogene Fragen zu heben.

7. Sportförderung

Wir legen größten Wert auf den wirksamen Einsatz der Anti-Doping Konvention und der Europäischen Konvention über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen. Beides sind Referenztexte des Völkerrechts. Konform mit der Empfehlung des Ministerkomitees R(99)9 bezüglich der Rolle des Sports bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts empfehlen wir die Weiterführung dieser Arbeit des Europarates, die im Bereich des Sports Maßstäbe setzt.

8. Steuerung der Wanderbewegungen

Wir sind uns der Bedeutung der Wanderbewegungen innerhalb Europas sowie von außerhalb nach Europa bewusst. Die Steuerung dieser Wanderbewegungen ist eine wesentliche Herausforderung an das Europa des 21. Jahrhunderts. Wir vertreten deshalb die Ansicht, der Europarat möge seine Arbeit in diesem Bereich weiterführen, dabei mit der Europäischen Union zusammenarbeiten und europaweit einen stärker ausgewogenen Verlauf der Wanderbewegungen erreichen.

IV- FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN INTERNATIONALEN UND EUROPÄISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN

Wir sind fest entschlossen, eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung aller Tätigkeiten auf internationaler Ebene, vor allem aber innerhalb Europas zu garantieren. Der Europarat, die Europäische Union und die OSZE werden deshalb in verstärkter Synergie und gegenseitiger Ergänzung vorgehen, wie sie sich aus den jeweiligen Zuständigkeiten und Fachkenntnissen ergeben.

1. Beziehungen zur Europäischen Union

Angesichts des wichtigen Beitrags des Europarates zu Demokratie, Zusammenhalt und Stabilität in Europa, fordern wir ihn auf:

- seine Beziehungen zur Europäischen Union zu vertiefen, damit die Leistungen und Maßstäbe sowohl des Europarates als auch der Europäischen Union in der Arbeit der jeweils anderen Organisation soweit erforderlich berücksichtigt werden können;
- seine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Menschenrechte, Grundfreiheiten sowie Förderung von pluralistischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu festigen;

- die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in Bereichen gemeinsamen Interesses zu verstärken, insbesondere in rechtlichen, kulturellen, sozialen und Jugendangelegenheiten, unter anderem durch gemeinsame Programme und Zusammenarbeit mit spezifischen Organen des Europarates, wie zum Beispiel der Venedig-Kommission, dem Anti-Folter-Komitee, der Staatengruppe gegen Korruption, der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, dem Menschenrechtskommissar und dem Europäischen Ausschuss für die Wirksamkeit der Justiz.

Ausgehend von den unten angefügten Leitlinien wird ein Memorandum zwischen dem Europarat und der Europäischen Union verfasst werden, das einen neuen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit und einen erweiterten politischen Dialog schafft. Spezielles Augenmerk soll der Frage gewidmet werden, wie sich die Europäische Union die verfügbaren Instrumente und Institutionen des Europarates besser zu nutze machen kann, und wie alle Mitgliedsstaaten des Europarates von einer engeren Verbindung zur Europäischen Union profitieren können.

2. Beziehungen zur OSZE

Wir ermutigen den Europarat, die Zusammenarbeit mit der OSZE auszudehnen und zu rationalisieren. Dies soll auf der Basis der jeweiligen Aufgaben und der jeweils besseren Eignung erfolgen, wobei jede Doppelgleisigkeit vermieden werden muss. Insbesondere fordern wir eine engere Zusammenarbeit mit der OSZE in jenen prioritären Bereichen, die von der Koordinationsgruppe festgelegt und dann von den leitenden Organen beider Organisationen genehmigt wurden. An erster Stelle stehen dabei der Kampf gegen den Terrorismus, der Schutz der Rechte nationaler Minderheiten, die Bekämpfung von Menschenhandel und die Förderung von Toleranz und Nichtdiskriminierung.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die angefügte gemeinsame Erklärung über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Europarat und OSZE.

3. Beziehungen zu den Vereinten Nationen

Wir ermutigen den Europarat, die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen auszudehnen, um die von den Mitgliedsstaaten des Europarates vertretenen universellen Werte aus dem Bereich der Menschenrechte zu verbreiten, und um die Millenniumsziele der Vereinten Nationen in Europa zu erreichen, darunter auch das Recht jedes Menschen, in einer ausgewogenen und gesunden Umwelt zu leben.

V – UMSETZUNG DES AKTIONSPLANS: EIN TRANSPARENTER UND EFFIZIENTER EUROPARAT

Wir weisen das Ministerkomitee an, Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass der Aktionsplan von den verschiedenen Organen des Europarates und ggf. gemeinsam mit anderen europäischen oder internationalen Organisationen rasch umgesetzt wird.

Als dringende Priorität beauftragen wir das Ministerkomitee und den Generalsekretär mit Unterstützung unabhängiger Experten der Reform der organisatorischen Strukturen und Arbeitsmethoden des Europarates neue Impulse zu geben. Aufbauend auf bereits bestehenden Bemühungen sollte ein effizientes Funktionieren der Organisation im Einklang mit ihren Zielen und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Sparsamkeit erreicht werden.

Besondere Aufmerksamkeit soll dabei Bemühungen zukommen, die auf Transparenz, Kosteneffizienz, interne Kooperation und Wissensaustausch abzielen.

Das Ministerkomitee wird regelmäßig Zwischenberichten über diesen Reformprozess erhalten. Im Rahmen des Ministertreffens im Mai 2006 wird dazu eine Diskussion stattfinden.

Anhang 1

LEITLINIEN

für die Beziehungen zwischen Europarat und Europäischer Union


1. Der Europarat und die Europäische Union gründen ihre Beziehungen auf alle Bereiche gemeinsamen Interesses, insbesondere auf die Förderung und den Schutz der pluralistischen Demokratie, auf die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auf die Rechtsstaatlichkeit, auf politische und rechtliche Kooperation, sozialen Zusammenhalt und Kulturaustausch. Diese gemeinsamen Werte bilden die Grundlage für demokratische Stabilität und Sicherheit nach denen unsere Gesellschaften und Bürger streben, und tragen zu einem verstärkten Zusammenhalt in Europa und zu größerer Einheit bei.

2. Verstärkte Partnerschaft und Komplementarität sollen die künftigen Beziehungen zwischen Europarat und Europäischer Union leiten, um die praktische Kooperation in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse zu stärken.

3. Das gemeinsam verfolgte Ziel eines Europas ohne Trennlinien kann am besten erreicht werden, indem Normen, Standards, Erfahrung und das Fachwissen von 50 Jahren Arbeit des Europarates zweckdienlich eingesetzt werden.

4. Ein frühzeitiger Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention würde bedeutend dazu beitragen, die Kohärenz im Bereich der Menschenrechte in Europa sicherzustellen. Die Vorbereitungsarbeiten sollten beschleunigt werden, damit dieser Beitritt möglichst unmittelbar nach Inkrafttreten des Verfassungsvertrages erfolgen kann. Unter Berücksichtigung der Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft soll der Beitritt zu anderen Konventionen des Europarates und der Einsatz weiterer seiner Mechanismen nach genauer Prüfung erwogen werden.

5. Die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union soll fortgesetzt und nach Bedarf zum Wohle aller Bürger Europas ausgeweitet werden. Dabei soll auf größere Komplementarität zwischen den Rechtstexten des Europarates und der Europäischen Union geachtet werden. Die Europäische Union sollte danach streben, jene Punkte der Konventionen des Europarates, die ihre Befugnisse betreffen, in das Europäische Gemeinschaftsrecht zu übernehmen.
6. Der Europarat wird auf der Basis seines Fachwissens und durch seine verschiedenen Organe die Europäische Union auch weiterhin unterstützen und beraten, insbesondere in Fragen der Menschenrechte, Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

7. Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und spezialisierten Organen des Europarates sollte verstärkt werden. Die Europäische Union sollte insbesondere dann auf die fachliche Kompetenz des Europarates in den Bereichen Menschenrechte, Information, Datennetzkriminalität, Bioethik, illegaler Handel und organisierte Kriminalität zurückgreifen, wenn in ihrem Kompetenzbereich Handlungsbedarf besteht.

8. Die künftige Grundrechteagentur der Europäischen Union sollte nach ihrer Einrichtung als eine zusätzliche Gelegenheit zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem Europarat verstanden werden. Sie sollte zu größerer Kohärenz und verstärkter Komplementarität beitragen.

9. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels der Stärkung der demokratischen Stabilität in Europa sollten der Europarat und die Europäische Union ihre Bemühungen zur Vertiefung der gesamteuropäischen Beziehungen verstärken, vor allem auch bei der weiteren Zusammenarbeit in jenen Ländern, die an der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union und an den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozessen beteiligt sind.

10. Um eine qualitative Verbesserung in den Beziehungen zu erreichen, sollten beide Organisationen auf gemeinsame Aktivitäten hinarbeiten, um für ihre jeweiligen Bemühungen einen Mehrwert zu erzielen. Die Europäische Union und der Europarat sollten sich regelmäßig auf allen geeigneten Ebenen beraten, auch auf politischer Ebene, um die relevante fachliche Kompetenz der Partnerorganisation besser zu nutzen. Solche Konsultationen würden zu einer besseren Koordination von Politik und Wirken führen und die laufende Kooperation eingehender überwachen. Darüber hinaus sollte die Anwesenheit der Europäischen Union verstärkt werden, indem so schnell als möglich beim Europarat ein ständiges Büro eingerichtet wird.

Anhang 2

Erklärung zur Kooperation zwischen dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Die Mitgliedsstaaten des Europarates und die Teilnehmerstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa:

Erinnern an die Beschlüsse des Komitees der Ständigen Vertreter des Europarates (No. CM/865/01122004) und des Ständigen Rates der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (No. 637) vom Dezember 2004,

Anerkennen die Notwendigkeit, die Beziehungen zwischen den beiden Organisationen dem sich verändernden internationalen Umfeld anzupassen, unter Wahrung der Prinzipien der Satzung des Europarates und der Charta für europäische Sicherheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, sowie anderer Vereinbarungen und Beschlüsse beider Organisationen,
Sind entschlossen, nach einem geeinten und freien Europa ohne Trennlinien zu streben, das auf einer gemeinsamen Verpflichtung zu Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, umfassender Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit und freier Marktwirtschaft basiert,

Sind überzeugt, dass die beiden Organisationen zur Erreichung dieses Ziels enger zusammenarbeiten müssen, um aufeinander abgestimmte und wirksame Antworten auf die Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu finden, basierend auf den Prinzipien der Komplementarität, Transparenz und demokratischen Verantwortlichkeit und unter Achtung der Autonomie, verschiedenen Bündniszugehörigkeit und unterschiedlichen Aufgaben beider Organisationen,

Sind entschlossen, diese verstärkte Zusammenarbeit auf den bestehenden rechtlichen Acquis des Europarates und die politischen Verpflichtungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu gründen,

Begrüßen die Arbeit der im Dezember 2004 eingesetzten Koordinierungsgruppe, welche das Bekenntnis der Mitgliedsstaaten und Teilnehmerstaaten zur verstärkten Zusammenarbeit beider Organisationen klar zum Ausdruck bringt,

Fordern die Koordinierungsgruppe auf, sich vorrangig damit zu beschäftigen, konkrete Empfehlungen für die Förderung der Kooperation beider Organisationen in Bereichen von gemeinsamem Interesse auszuarbeiten, wobei auf die jeweils bereits geleistete Arbeit Bezug zu nehmen ist. Der Beginn sei dem Kampf gegen den Terrorismus, dem Schutz nationaler Minderheiten, der Bekämpfung von Menschenhandel, sowie der Förderung von Toleranz und Nichtdiskriminierung gewidmet;

Verständigen sich darauf, dass zu diesem Zwecke verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen erprobt werden sollen, u.a. gemeinsame Treffen und gemeinsame Aktivitäten, bei denen Mitgliedsstaaten und Teilnehmerstaaten aktiver eingebunden werden, um Synergien zu erzeugen und unnötige Doppelgleisigkeit zu vermeiden. Dabei soll jedoch der unterschiedlichen Natur und Zugehörigkeit beider Organisationen in vollem Umfang Rechnung getragen werden, und ihre jeweiligen Vorteile in einzelnen Bereichen bestmöglich zum Einsatz kommen;

Fordern eine bessere Koordination innerhalb der nationalen Verwaltungen der Mitgliedsstaaten und Teilnehmerstaaten um zu gewährleisten, dass die oben angeführten Prinzipien wirksam umgesetzt werden;

Beschließen, diese Erklärung den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur Kenntnis zu bringen, und würden es begrüßen, wenn beide Versammlungen sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit einigen könnten.