Milanović gegen Serbien |2011

Schutz für Opfer von Hassverbrechen nach Misshandlung von Hare-Krishna-Anhänger

. . . der Fall Milanović zeigte sämtliche Mängel des bestehenden Systems sowie die Versäumnisse der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wenn es um durch Hass motivierte Übergriffe geht . . .

Milan Antonijević, Menschenrechtsanwalt, früherer Direktor des Lawyers' Committee for Human Rights (YUCOM) - Foto: Života Milanović © Infocentrala

Hintergrund

Života Milanović ist ein führendes Mitglied der serbischen Hare-Krishna-Religionsgemeinschaft. Milanović wandte sich an die Polizei, nachdem er anonyme Drohungen erhielt, bei denen er vermutete, dass sie von Mitgliedern einer ultrarechten Gruppe kamen.

Die Drohungen schlugen bald in Gewalt um. Milanović wurde im Laufe mehrerer Jahre viele Male außerhalb seines Hauses geschlagen und mit Messerstichen verletzt. Seine Peiniger schnitten seine Haare ab. Einmal ritzte ein einzelner Angreifer ein Kreuz in Milanović‘ Kopf.

Die örtliche Polizei war nicht in der Lage, die Täter der wiederholten Angriffe zu identifizieren und sie vor Gericht zu stellen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die serbische Polizei die Übergriffe auf Milanović nicht verhindert und ordnungsgemäß untersucht hatte, weil sie im Zusammenhang mit seiner Religion ernsthafte Zweifel zu haben schien, dass er ein echtes Opfer war. Dies verstieß gegen Milanović‘ Rechte.

. . . es ist anzumerken, dass die Polizei selbst auf die bekannten religiösen Überzeugungen des Beschwerdeführers verwies sowie auf sein ‚fremdartiges Aussehen‘ . . .

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juni 2011

Folgemaßnahmen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs überarbeitete Serbien 2011 sein Strafverfahren und übertrug die Verantwortung für die Leitung von Ermittlungen von der Polizei auf die Staatsanwaltschaft.

Im Jahr 2012 führte Serbien die Straftat des Hassverbrechens ein und machte Motive, die auf Hass beruhen, darunter religiöser Hass, zu einem erschwerenden Umstand. Die Behörden müssen bei der Untersuchung gewalttätiger Übergriffe nun angemessene Schritte zur Ermittlung hassbedingter Motive, darunter religiös motiviertem Hass, ergreifen.

Serbiens Generalstaatsanwaltschaft veröffentlichte 2017 Leitlinien, um die Staatsanwaltschaften für die Bedeutung der Verfolgung von Hassverbrechen zu sensibilisieren. Es wurden auch Informationsbüros zur Unterstützung von Opfern von Hassverbrechen eingerichtet.

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