Zurück Abkommen des Europarates zur Stärkung des Datenschutzes zur Zeichnung aufgelegt

Abkommen des Europarates zur Stärkung des Datenschutzes zur Zeichnung aufgelegt

Heute haben 21 Staaten ein Abkommen des Europarates zur Stärkung der Grundsätze und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten auf internationaler Ebene unterzeichnet. Das Abkommen, ein Änderungsprotokoll, aktualisiert das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, auch bekannt unter der Bezeichnung „Konvention 108“, das einzige internationale Instrument, das sich mit dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten befasst.

Das Protokoll wurde im Rahmen einer Feierstunde in Straßburg von 20 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Schweden, Spanien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich sowie Uruguay, eines der nichteuropäischen Länder, die bisher der „Konvention 108“ beigetreten sind.

Generalsekretär Thorbjørn Jagland erklärte: „Durch das aktualisierte Übereinkommen werden die Staaten solide Grundsätze und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten gemeinsam haben sowie ein einzigartiges Kooperationsforum in diesem Bereich auf internationaler Ebene. Die Vertragsstaaten der ‚Konvention 108‘ sollten das Protokoll unterzeichnen und ratifizieren, damit es so rasch wie möglich in Kraft treten kann.“

Europarat Straßburg 10. Oktober 2018
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