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Europaratsexperten veröffentlichen Leitlinien zum Schutz ukrainischer Flüchtlinge vor Menschenhandel

Neue Leitlinien der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) geben den europäischen Ländern die notwendigen Empfehlungen zum Schutz ukrainischer Flüchtlinge vor Menschenhandel und zur Ermittlung möglicher Opfer.

Die Maßnahme folgt auf Berichte über mutmaßliche Fälle von Menschenhandel, da der Krieg eine beispiellose Fluchtbewegung auslöst und 90 % der Flüchtlinge Frauen und Kinder sind.

Die Leitlinien decken unter anderem diese Themen ab: Gewährleistung der Registrierung an jedem Transitpunkt, besonders bei Fehlen von Identitäts- und Aufenthaltspapieren; Positionierung besonders geschulten (insbesondere weiblichen) Personals an Grenzübergängen und Transportdrehscheiben; Überprüfung und Registrierung des ehrenamtlichen Personals, damit die Menschen in sicherer Umgebung aufgenommen werden; Bereitstellung klarer Informationen in verschiedenen Sprachen; Einrichtung oder Verstärkung rund um die Uhr betriebener Notrufnummern; sowie Überwachung von Sektoren mit besonders hohem Risiko wie Gastgewerbe, Landwirtschaft, Reinigungsgewerbe, Essenslieferdienste, Autowäsche und Massagestudios. Besondere Empfehlungen befassen sich mit dem Schutz von Kindern. Außerdem wird die Notwendigkeit eines geschlechtsspezifischen Ansatzes betont, etwa durch Bereitstellung getrennter Räumlichkeiten für Frauen und Männer.


 Pressemitteilung
Schutz ukrainischer Flüchtlinge vor Menschenhandel: Europarat richtet praktische Empfehlungen an Regierungen [EN]


 Die Ukraine und die GRETA [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Strassburg 4. Mai 2022
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Wie schützt die Europäische Menschenrechtskonvention Opfer von Menschenhandel, Sklaverei und anderen Formen der Ausbeutung?