Šobota-Gajić gegen Bosnien-Herzegowina  | 2007

Gerechtigkeit für Mutter, die Sorgerecht für ihr Kind verlor

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens...

Auszug aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Hintergrund

Verica Šobota-Gajić verließ 2001 ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt. Sie erhielt das Sorgerecht für ihre Kinder. Ihr Ehemann entführte jedoch ihren gemeinsamen Sohn. Die Behörden taten jahrelang nichts, um Frau Šobota-Gajić zu helfen. Aufgrund ihrer Untätigkeit erhielt sie das Sorgerecht für ihr Kind erst im Jahr 2007.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Behörden hätten es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, um Frau Šobota-Gajić mit ihrem Sohn zusammenzuführen, trotz der Gerichtsentscheidungen zu ihren Gunsten. Dies habe ihr Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.

Nachbereitung

Aufgrund von Gesetzesreformen in Bosnien-Herzegowina haben die Gerichte, die Polizei und andere staatliche Behörden nun die Befugnis sicherzustellen, dass die richtigen Personen das Sorgerecht für ein Kind erhalten, besonders dann, wenn ein Elternteil Opfer häuslicher Gewalt ist.

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