Baralija gegen Bosnien und Herzegowina | 2019

Demokratie in Mostar nach historischem Fall einer Einwohnerin vor dem Europäischen Gerichtshof wiederhergestellt

Wir haben nie aufgegeben und bewiesen, dass Aktionen von Einzelpersonen eine wichtige Rolle spielen und Veränderungen bewirken und in unserem Fall die Demokratie in Mostar wiederherstellen können.

Irma Baralija auf liberalforum.eu - Foto: Heinrich-Böll-Stiftung/Creative Commons

Hintergrund

Wie viele andere Einwohner von Mostar konnte Irma Baralija bei den Kommunalwahlen nicht ihre Stimme abgeben oder als Kandidatin antreten. Grund war ein Rechtsvakuum, durch das die Stadt mehr als ein Jahrzehnt lang über keine funktionierende Demokratie verfügte.

2010 urteilte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, dass die nach dem Krieg in Mostar geltenden Abstimmungsregeln verfassungswidrig sind. Das Gericht forderte das Parlament auf, das Wahlgesetz zu ändern.

Doch nachdem das Parlament nicht tätig wurde, setzte das Gericht bestimmte Teile des Gesetzes außer Kraft.

Die Einwohner von Mostar konnten bei den Wahlen 2012 und 2016 nicht ihre Stimme abgeben. Während dieser Zeit wurde die Stadt von einem Bürgermeister regiert, der keine demokratische Legitimität besaß.

Die Gymnasiallehrerin Irma Baralija, die auch in der Kommunalpolitik in Mostar aktiv ist, beschloss, vor dem Straßburger Gerichtshof gegen ihre Regierung zu klagen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Gerichtshof urteilte, dass die Tatsache, dass Bosnien und Herzegowina nicht in der Lage ist, demokratische Wahlen in Mostar zu ermöglichen, aufgrund des Wohnorts von Baralija einer Diskriminierung gegen sie gleichkommt.

Mostar hat den ersten Schritt zur Wiederherstellung der demokratischen Normalität unternommen.

Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen, Anders Knape (Schweden, EPP-CCE)

Folgemaßnahmen

Bosnien und Herzegowina änderte innerhalb von sechs Monaten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Wahlgesetz von 2001. Durch die Änderungen wurde ein Rechtsrahmen festgelegt, der im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates und dem BDIMR der OSZE steht und es den Bürgerinnen und Bürgern von Mostar das erste Mal seit 2008 ermöglichte, ihre Stimme für den Stadtrat abzugeben.

Mostar hielt im Dezember 2020 seine ersten Kommunalwahlen ab, bei denen Baralija kandidieren konnte.

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