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Dettagli del Trattato n°177
Titolo | Protocollo n° 12 alla Convenzione per la salvaguardia dei Diritti dell'Uomo e delle Libertà fondamentali |
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Riferimento | STE n°177 |
Apertura del trattato | Roma, 04/11/2000 - Trattato aperto alla firma degli Stati membri firmatari del Trattato STE 5 |
Entrata in vigore | 01/04/2005 - 10 Ratifiche. |
Riassunto |
Protokoll Nr. 12 sieht ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot vor. Das derzeitige Diskriminierungsverbot der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte bezieht sich nämlich nur auf Fälle von Diskriminierung bei der Inanspruchnahme des einen oder des anderen von der Konvention garantierten Rechts (Artikel 14 – Diskriminierungsverbot : "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.") . Das Protokoll hebt diese Beschränkung auf und legt fest, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf. |
Testi ufficiali |
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