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Dettagli del Trattato n°005
Titolo | Convenzione per la salvaguardia dei Diritti dell'Uomo e delle Libertà fondamentali |
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Riferimento | STE n°005 |
Apertura del trattato | Roma, 04/11/1950 - Trattato aperto alla firma degli Stati membri del Consiglio d’Europa e all’adesione dell'Unione europea |
Entrata in vigore | 03/09/1953 - 10 Ratifiche. |
Riassunto |
Die "Europäische Menschenrechtskonvention" sieht eine Reihe von Grundrechten und -freiheiten vor (Recht auf Leben, Verbot der Folter, Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Recht auf einen gerechten Prozeß, keine Bestrafung ohne Gesetz, Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht auf Ehe, Recht auf wirksame Beschwerde und Verbot der Diskriminierung). In den Zusatzprotokollen der Konvention werden weitere Rechte garantiert (Protokolle Nr. 1, 4, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 der Konvention (SEV Nr. 9, 46, 114, 117, 177, 187, 194, 213 und 214). Die Vertragsparteien sichern allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen diese Rechte und Freiheiten zu. Die Konvention sieht ebenfalls einen internationalen Kontrollmechanismus vor. Zur Einhaltung der von den Vertragsparteien eingegangenen Verpflichtungen wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingerichtet. Er befaßt sich mit Individual- und Staatenbeschwerden. Auf Ersuchen des Ministerkomitees des Europarats kann der Gerichtshof auch Gutachten bezüglich der Auslegung der Konventionen und ihrer Protokolle abgeben. Das Ministerkomitee hat auch das Recht, den Gerichtshof zur Auslegung eines Urteils aufzufordern. Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht den Vollzug der Urteile. Der Generalsekretär kann die Parteien ersuchen, Erklärungen über die Art und Weise abzugeben, in der ihr innerstaatliches Recht die effektive Umsetzung der Konvention sicherstellt. |
Testi ufficiali |
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