Zurück Kommissarin ruft zu Freilassung von Abschiebehäftlingen während der Covid-19-Krise auf

Kommissarin ruft zu Freilassung von Abschiebehäftlingen während der Covid-19-Krise auf

Erklärung der Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović:

„Ich rufe alle Mitgliedsstaaten des Europarates dazu auf, die Lage abgelehnter Asylsuchender und irregulär anwesender Migranten in Abschiebehaft zu überprüfen und sie, so weit wie möglich, freizulassen.

Angesichts der weltweiten Covid-19-Pandemie mussten viele Staaten Zwangsrückführungen von Menschen, die nicht länger berechtigt sind, sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufzuhalten, aussetzen, auch sogenannte Dublin-Rückführungen, und es ist unklar, wann sie sie wieder aufnehmen können. Nach dem humanitären Völkerrecht kann Abschiebehaft zum Zweck derartiger Rückführungen nur rechtmäßig sein, solange es möglich ist, dass diese Rückführungen tatsächlich stattfinden. Diese Aussicht besteht im Augenblick in vielen Fällen eindeutig nicht. Darüber hinaus bieten Abschiebehafteinrichtungen im Allgemeinen nur geringe Möglichkeiten, um von anderen Menschen Abstand zu halten, und auch sonstige Maßnahmen zum Schutz von Migranten und Personal gegen eine Infektion mit Covid-19 sind nur beschränkt möglich.

Freilassungen wurden aus mehreren Staaten gemeldet, darunter Belgien, Spanien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich, wobei das letztgenannte Land vor Kurzem angekündigt hat, die Situation all jener zu überprüfen, die sich in Abschiebehaft befinden. Entscheidend ist jetzt, dass sich dieser Prozess fortsetzt und weitere Mitgliedsstaaten dem Beispiel folgen. Der Freilassung der am stärksten Gefährdeten sollte dabei Vorrang eingeräumt werden. Da Abschiebehaft bei Kindern, unabhängig davon, ob sie unbegleitet oder mit ihren Familien zusammen sind, nie dem Kindeswohl dient, sollten sie unverzüglich freigelassen werden. Die Behörden der Mitgliedsstaaten sollten zudem davon absehen, neue Haftbefehle für Menschen zu erteilen, bei denen eine Abschiebung in der nahen Zukunft unwahrscheinlich ist.

Die Mitgliedsstaaten sollten ebenso gewährleisten, dass jenen, die aus der Haft entlassen werden, angemessener Zugang zu Wohnraum und Grundversorgungsleistungen gewährt wird, einschließlich Gesundheitsversorgung. Dies ist notwendig, um ihre Würde zu wahren, sowie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in den Mitgliedsstaaten.

Die Freilassung von Abschiebehäftlingen ist nur eine Maßnahme, die Mitgliedsstaaten während der Covid-19-Pandemie ergreifen können, um die Rechte von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, ganz allgemein zu schützen sowie jene von Asylsuchenden und Migranten.“


 Website der Menschenrechtskommissarin [EN]

Menschenrechtskommissarin Straßburg 26. März 2020
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