Am 16. März 2022 entschied das Ministerkomitee des Europarates in einem nie dagewesenen Schritt, die Russische Föderation gemäß Artikel 8 der Satzung aus dem Europarat auszuschließen, da Russlands Aggression in eklatantem Widerspruch zu den gemeinsamen Idealen und Grundsätzen der Mitgliedsstaaten des Europarates stand und einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellte.

Der Europarat ist bisher die erste und einzige internationale Organisation, die Russland aus seinen Reihen ausgeschlossen hat. Der Ausschluss folgte auf die Suspendierung der Stimmrechte Russlands am 25. Februar 2022, dem Tag nach Kriegsbeginn.

Seit dem 16. September 2022 ist Russland kein Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, wodurch Personen, die Russlands Rechtsprechung unterliegen, endgültig des Schutzes beraubt werden, den die Konvention bietet. Trotzdem ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für mutmaßlich Verstöße, die vor diesem Datum erfolgt sind, weiterhin zuständig. Derzeit sind vier Staatenbeschwerden Ukraine gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, von denen eine die Ereignisse in der Ostukraine betrifft, darunter den Abschuss von Flug MH17 im Juli 2014 und Russlands Militäroperationen im Hoheitsgebiet der Ukraine seit dem 24. Februar 2022. Darüber hinaus sind fast 8.500 Individualbeschwerden anhängig, darunter jene, die Russlands Militäroperationen im Hoheitsgebiet der Ukraine seit diesem Datum betreffen.

Der Europarat mobilisiert auch alle anderen Instrumente, um zu gewährleisten, dass die Russische Föderation für Menschenrechtsverletzungen und für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen wird, sowie um Entschädigung für die Opfer von Russlands Aggression bereitzustellen.

Die Organisation hat der Ukraine fortwährend rechtliche und politische Beratung angeboten und Ermittlungssachverständige und Fachkräfte, die mit Gewaltopfern, vor allem Frauen, arbeiten, geschult, auch im Rahmen des speziellen Aktionsplans für die Ukraine „Widerstandsfähigkeit, Erholung und Wiederaufbau“ (2023–2026) mit einem Rekordbudget von 50 Mio. EUR.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates und der Kongress der Gemeinden und Regionen haben ebenfalls eine aktive Rolle bei der Bewältigung der Folgen der russischen Aggression und der Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung gespielt.

Die Unterstützung für die Ukraine und die Verantwortung für die russische Aggression gegen die Ukraine werden ganz oben auf der Tagesordnung des 4. Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates stehen, der vom 16.–17. Mai in Reykjavik, Island, stattfinden soll.