Nach der Verkündung des Urteils im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei (Nr. 2) am 22. Dezember war die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gegenstand eines umfangreichen Cyberangriffs, wodurch sie vorübergehend nicht zugänglich war. Der Gerichtshof bedauert diesen schwerwiegenden Vorfall zutiefst. Die zuständigen Dienste setzen zurzeit alles daran, um den Schaden so bald wie möglich zu beheben.
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Nazad
Cyberangriff auf die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


4-5 July 2022
Lugano (Switzerland)
Secretary General to address the Ukraine Recovery Conference in Lugano



