Zurück Russische Föderation wird aus dem Europarat ausgeschlossen

Russische Föderation wird aus dem Europarat ausgeschlossen

In einer außerordentlichen Sitzung heute Vormittag hat das Ministerkomitee im Rahmen des gemäß Artikel 8 der Satzung des Europarates eingeleiteten Verfahrens beschlossen, dass die Russische Föderation von heute an nach 26 Jahren Mitgliedschaft kein Mitglied des Europarates mehr ist.

Zur Information:

  • Am 15. März verabschiedete die Parlamentarische Versammlung einstimmig eine Stellungnahme, nach der die Russische Föderation nicht länger Mitgliedsstaat der Organisation sein kann.
  • Am 15. März informierte die Regierung der Russischen Föderation die Generalsekretärin über ihren Austritt aus dem Europarat im Einklang mit der Satzung des Europarates und ihre Absicht, die Europäische Menschenrechtskonvention aufzukündigen.
  • Am 10. März entschied das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung über die mögliche weitere Anwendung von Artikel 8 der Satzung zu konsultieren.
  • Am 25. Februar beschloss das Ministerkomitee nach einem Meinungsaustausch mit der Parlamentarischen Versammlung, das in Artikel 8 der Satzung vorgesehene Verfahren einzuleiten, und kam überein, der Russischen Föderation das Recht auf Vertretung im Europarat zu entziehen, in Übereinstimmung mit seiner einschlägigen Entschließung zu den rechtlichen und finanziellen Folgen der Suspendierung.

Russland trat dem Europarat am 28. Februar 1996 bei.


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Ministerkomitee Strassburg 16. März 2022
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